Der „Lass-mich-dran-Deckel“: Kreislaufwirtschaftsgesetz und Tethered Caps
Die EU-Richtlinie zu Tethered Caps, auch als „Angebundene Kappen“ bekannt, schreibt ab Juli 2024 die feste Anbindung von Verschlusskappen an PET-Einwegbehälter mit einem Volumen von bis zu 3 Litern vor. Bei der gleichzeitigen Umsetzung in 27 Mitgliedsstaaten stehen die Hersteller von Getränken, Kappen und Pre-Formen sowie alle damit verbundenen Gewerke vor verschiedenen Herausforderungen.
Was fest dranhängt, fliegt nicht in der Umwelt herum
Von der Umstellung auf Tethered-Cap-Varianten bis zur Entwicklung leichterer Verschlussstandards und der Betrachtung des PET-Behälters über die gesetzlichen Vorgaben hinaus soll der neue „Lass-mich-dran-Deckel“ zusätzlich dazu beitragen, dass weniger Müll in der Umwelt landet. Denn was festhängt, fliegt nicht lose herum und wird im richtigen Müllcontainer entsorgt oder zurück an die Pfandannahme gebracht.
Tethered Caps – Ab Juli 2024 verpflichtend
Für Deutschland wird der Deckel, der „fest-dranzuhängen-hat“, ab dem 3. Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen verpflichtend sein, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Einige Anbieter sind dieser Vorgabe bereits vorausgeeilt und bieten ihre Produkte schon länger mit den Tethered Caps an.
Allerdings muss sich der Verbraucher auch erst daran gewöhnen, dass der Deckel an der Öffnung verbleibt. Hand aufs Herz: Haben Sie auch schon beim Versuch, den Deckel abzureißen, ein wenig des Getränks versehentlich verschüttet? Oder sind Ihnen beim direkten Trinken aus einer Flasche einige Tropfen (meist klebriger gesüßter Getränke) aus dem Deckel direkt ins Gesicht und/oder auf Ihre Kleidung getropft? Einige Hersteller berücksichtigen bereits solche kleinen, unvorhergesehenen Malheure und versehen die neuen Verschlüsse mit einem entsprechenden Hinweis in Form einer Symbolgrafik sowie der Aufschrift „Fester Verschluss“ direkt auf dem Deckel selbst.
Mikroplastik vermeiden macht Sinn
Letztendlich ist ein gezieltes Recycling, wenn es denn dann auch wirklich geschieht, mehr als lobenswert. Denn Kunststoffe verbleiben für Jahrhunderte in der Umwelt und verwittern langsam zu Mikroplastik, das für Tiere und Menschen schädlich ist. Besonders alarmierend ist hierbei, dass sich Mikroplastik durch die Nahrungsketten im Körper anreichert und bereits nachgewiesen wurde. Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz sollten Verpackungen bestenfalls vermieden oder wiederverwendet werden. Und so ist bereits eine weitere Einwegkunststoffsteuer im Gespräch, um Mehrwegsysteme finanziell noch attraktiver zu machen.
Selbstdisziplin
Wenn Sie Einwegverpackungen nicht vermeiden können, ist es im eigenen Interesse ratsam, sie nach Gebrauch in die entsprechenden Wertstofftonnen oder den gelben Sack zu entsorgen.
100 Prozent Rücklauf machbar?
Das Ziel einer 100-prozentigen Rücklaufquote bei Recycling- oder Abfallsammelsystemen ist ambitioniert, jedoch in der Praxis oft schwer zu erreichen. Obwohl viele Länder und Gemeinden erhebliche Anstrengungen unternehmen, um das Recycling zu fördern und das Bewusstsein für Abfall zu schärfen, gibt es weiterhin Herausforderungen, die einen vollständigen Rücklauf verhindern können. Dazu zählen unter anderem unzureichende Infrastruktur, mangelndes Bewusstsein oder Engagement der Bürger, technische Schwierigkeiten bei der Trennung und Verarbeitung von Abfällen sowie wirtschaftliche Einschränkungen. Dennoch ist es wichtig, kontinuierlich in verbesserte Recycling- und Abfallsammelsysteme zu investieren, um das Ziel eines möglichst hohen Rücklaufs zu erreichen und die Umweltbelastung durch Abfälle zu reduzieren.
Aktuelle Retouren
Das Problem des „Litterings“ (achtloses Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum) von Getränkeverpackungen in Deutschland ist durch das Pfand und seine Rücknahmesysteme bereits weitgehend geregelt. Die Rücklaufquote bei bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen in Deutschland liegt, je nach Quelle, bei weit über 90 Prozent. Allerdings muss hier aus Eigeninteresse betont werden, dass nur eine absolute Rücklaufquote von 100 Prozent akzeptabel sein sollte. Jede einzelne, achtlos weggeworfene wiederverwertbare Verpackung ist einfach eine zu viel.
Unmut und Kritik ?
Unmut und Kritik an den „Lass-mich-dran-Deckel“n ist übrigens nicht angebracht, denn auch die „Lass-mich-dran-Deckel“ lassen es jederzeit zu, aus einer Flasche das Getränk einfach in ein ganz normales Trinkglas einzuschenken…
Mehr zum Thema Schraubverschluss finden Sie in der Wikipedia:
Schraubverschluss
Einen interessanten Beitrag zum Thema finden Sie beim Internetauftritt der Verbraucherzentrale NRW e.V.:
„Tethered Caps“: Warum geht der Verschluss an der Flasche nicht mehr ab?
Mehr zum Thema Littering finden Sie in der Wikipedia:
Vermüllung
Eine interessante Stellungnahme mitunter zum Thema „Littering“ ist beim „Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)“ nachlesbar:
Gemeinsame Stellungnahme des Verbandes Deutscher Mineralbrunnen und der Genossenschaft Deutscher Brunnen
Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber
Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite
Sabrina Jost, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Arbeitsrecht | Arzthaftungs- und Medizinrecht | Verkehrsrecht | Allgemeines Zivilrecht
„Der „Lass-mich-dran-Deckel“: Kreislaufwirtschaftsgesetz und Tethered Caps“