Bundesverfassungsgericht entscheidet: Kostenübernahme für Sicherheitsmaßnahmen bei Hochrisikospielen ist keine Aufgabe des Steuerzahlers

Erschienen am: 29. Januar 2025

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtBundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet über Kosten bei Hochrisikospielen. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Fußballvereine für die Kosten von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen aufkommen müssen. Dies betrifft Spiele mit gewaltbereiten Fans, bei denen zusätzliche Polizeikräfte benötigt werden. Der Steuerzahler muss somit nicht für diese Einsätze die Kosten tragen.
Der Streit begann, als Bremen Gebühren für Polizeieinsätze bei einem „Nord-Derby“ zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV erhob. Das Gericht stellte klar, dass Fußballklubs als „Nutznießer“ dieser Maßnahmen gelten und die Kosten für die erhöhte Sicherheitsvorsorge tragen müssen. Es wies auch darauf hin, dass nicht alle staatlichen Leistungen kostenfrei sein müssen, wie zum Beispiel Gerichtsgebühren.

Sind Vereine für Fan-Randale verantwortlich?
Ein zentraler Streitpunkt war, ob die Vereine für Fan-Randale außerhalb des Stadions verantwortlich sind. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die Fußballklubs aufgrund des besonderen Gefahrenpotenzials von Hochrisikospielen für die Sicherheitskosten verantwortlich sind. Das Urteil stellt somit eine Abkehr vom klassischen Prinzip der Steuerfinanzierung dar und wird die zukünftige Kostenregelung für Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen prägen.

Urteil über Kosten bei Hochrisikospielen
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, wer die Polizeikosten bei Hochrisikospielen im Fußball tragen muss. Damit endet ein langer Rechtsstreit zwischen Bremen und der DFL.
Länder dürfen von ihren Fußballklubs Gebühren für Polizeieinsätze fordern, die notwendig sind, um bestimmte Hochrisikospiele mit zahlreichen gewaltbereiten Fans abzusichern. Das steht nach der Entscheidung des BVerfG nun fest (Urteil vom 14.01.2025 – 1 BvR 548/22).

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Urteil über Kosten bei Hochrisikospielen

Die entsprechende Pressemeldung Nr. 2/2025 vom 14. Januar 2025 sowie das Urteil vom 14. Januar 2025 – 1 BvR 548/22 finden Sie direkt hier:
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Polizeikosten bei Hochrisikospielen

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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Bundesverfassungsgericht entscheidet: Kostenübernahme für Sicherheitsmaßnahmen bei Hochrisikospielen ist keine Aufgabe des Steuerzahlers.“

Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.

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