Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023 – Fallzahlen und Aufklärungsquote gestiegen

Erschienen am: 10. Mai 2024

Klassische, mechanische Schreibmaschine von der Seite. Rechtsanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht Kitzingen.Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wird jedes Jahr vom Bundeskriminalamt (BKA) auf Basis der Daten erstellt, die die sechzehn Landeskriminalämter der Bundesrepublik Deutschland liefern. Das gesammelte Informationsmaterial ist anschaulich mit ausführlichen Diagrammen aufbereitet und kann von jedem Bundesbürger direkt abgerufen und eingesehen werden.

Statistik = Realität?
Es ist wichtig, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stets mit einem angemessenen Maß an Hintergrundwissen zu betrachten. Nur so lässt sich ihre Aussagekraft realistisch einschätzen. Kritiker der PKS weisen nämlich darauf hin, dass die aufgeführten Zahlen und Statistiken nicht unbedingt das tatsächliche Ausmaß der Kriminalität widerspiegeln. Denn die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasst lediglich Delikte, die zur Anzeige gebracht wurden, sowie Fälle, in denen die Polizei eigenständig Ermittlungen eingeleitet hat. Darüber hinaus werden in der PKS letztendlich nur die Verfahren berücksichtigt, die abgeschlossen sind.

Trends erkennbar – Dunkelziffer jedoch nicht abgebildet
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) kann sicherlich realistisch Trends in bestimmten Bereichen aufzeigen, insbesondere bei Straftaten wie Sachbeschädigung und Einbruch. Denn in solchen Fällen wird in der Regel Anzeige von Betroffenen erstattet, um den vorliegenden Schaden von einer Versicherung erstattet zu bekommen.
Jedoch sieht es in anderen Bereichen wie organisierter Kriminalität, Korruption, Wirtschafts- und Umweltkriminalität anders aus. Fachleute betonen offen, dass hier die PKS nur die Spitze des Eisbergs abbildet und erfassen kann. Denn viele solcher Delikte verbleiben im sogenannten Dunkelfeld und werden den Strafverfolgungsbehörden gar nicht bekannt. Somit fließen diese Taten auch nicht in die Polizeiliche Kriminalstatistik mit ein.
Da die in der PKS enthaltenen Daten gerne als eine Art Nachweis für bestimmte Trends herangezogen werden, relativieren sich derartige Einschätzungen jedoch da wie zuvor beschrieben nur ein Teil aller Fälle und Taten letztendlich bekannt werden. Somit können solche herausgelesenen Trends nicht als absolut anzusehen werden.

Viele Daten berücksichtigt die PKS gar nicht
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden die der Polizei bekannt gewordenen und von ihr endbearbeiteten Straftaten erfasst. Nicht enthalten sind dabei:
– Ordnungswidrigkeiten
– Staatsschutzdelikte
– Straftaten, die außerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden
– Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze bzw. Strafrechtliche Nebengesetze
– Delikte, die nicht in den Aufgabenbereich der Polizei selbst gehören (beispielsweise Steuer- und Finanzdelikte)
– Delikte, die direkt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr behandelt wurden
– Verkehrsdelikte mit Ausnahme von:
(Verstöße gegen § 315, Strafgesetzbuch (StGB) „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“)
(Verstöße gegen § 315b, Strafgesetzbuch (StGB) „Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr“)
(Verstöße gegen § 22a, Straßenverkehrsgesetz (StVG) „Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen“)
– Straftaten aus dem sogenannten Dunkelfeld: Fälle oder Ereignisse, zu denen keine genauen Informationen vorliegen

Die PKS selbst ist eine sogenannte Ausgangsstatistik, was bedeutet, dass sie nur die „endbearbeiteten“ Straftaten enthält. Fälle werden also erst in die Statistik aufgenommen, nachdem die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind und die Akten an die Staatsanwaltschaft übergeben wurden.

Nur was bekannt ist, kann auch in der Statistik auftauchen
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erfasst das sogenannte Hellfeld der Kriminalität, also die Straftaten, die der Polizei bekannt geworden sind. Neben dem Hellfeld existiert auch das Dunkelfeld, welches Straftaten umfasst, die der Polizei nicht bekannt sind und/oder gemeldet wurden. Der jeweilige Umfang von Hell- und Dunkelfeld variiert und hängt somit immer davon ab, wie häufig Delikte angezeigt werden und welche Schwerpunkte die Polizei bei der Verfolgung von Straftaten setzt.
Auf der Website des Bundeskriminalamtes finden sich hierzu viele weitere Informationen, die direkt eingesehen werden können.

Aufklärungsquote?
In der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 wird die Aufklärungsquote mit 58,4 Prozent benannt. Das bedeutet, dass von den insgesamt 5.940.667 erfassten Fällen in der PKS 2023 etwa 3.469.350 Fälle auch aufgeklärt wurden.

Vergleich mit dem Vorjahr
Vergleicht man die Zahlen aus 2023 mit denen aus dem Jahr 2022, ist sowohl die Anzahl der berücksichtigten Fälle als auch die Aufklärungsquote gestiegen. Die Anzahl der berücksichtigten Fälle hat sich dabei um 5,5 Prozent erhöht, während die Aufklärungsquote um 1,1 Prozentpunkte angestiegen ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass trotz dieser Aufklärungsquote immer noch eine beträchtliche Anzahl von Straftaten nicht in der Statistik erfasst wird, sei es aufgrund von fehlenden Anzeigen bzw. dem sogenannten Dunkelfeld der Kriminalität.

Die Zahlen der PKS aus den Jahren 2023, 2022, 2021:

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2023:
5.940.667 Straftaten / 58,4 Prozent Aufklärungsquote
entspricht 3.469.349,528 aufgeklärte Straftaten

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2022:
5.628.584 Straftaten / 57,3 Prozent Aufklärungsquote
entspricht 3.225.178,632 aufgeklärte Straftaten

Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2021:
5.047.860 Straftaten / 58,7 Prozent Aufklärungsquote
entspricht 2.963.093,820 aufgeklärte Straftaten

Fazit
Die absoluten Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 sind nur ein Abbild dessen, was tatsächlich angezeigt und verfolgt wurde. Es ist wichtig zu erkennen, welche verschiedene Faktoren die Kriminalstatistiken beeinflussen. Die Statistik selbst bietet also lediglich einen Überblick über registrierte Straftaten und ist realistisch betrachtet nicht in der Lage, die tatsächliche Kriminalitätsbelastung verbindlich aufzuzeigen. Dunkelfeldstudien belegen dies zusätzlich.

Weitere Informationen rund um die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 können Sie direkt beim Bundeskriminalamt (BKA) online nachlesen:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gesamtkriminalität steigt weiter an

Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 können Sie direkt beim Bundeskriminalamt (BKA) online einsehen:
Das Berichtsjahr 2023 im Überblick

Pressemeldung im Zusammenhang zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 des Bundesministeriums der Inneren und für Heimat:
Polizeiliche Kriminalstatistik 2023: Gewalt-, Jugend- und Ausländerkriminalität sind gestiegen

Weitere und wichtige Informationen zur Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) finden Sie in der Wikipedia:
Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)

Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:

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