Das Rote X: Lebensrettendes Verkehrszeichen auf der Autobahn

Erschienen am: 11. Oktober 2024

Modellautos in Silber und in Rot. Verkehrsrecht in Kitzingen, Unterfranken.Verkehrsrecht: „Rotes X – was bedeutet das?“ Das Rote X ist ein entscheidendes Verkehrszeichen auf deutschen Autobahnen, das gut sichtbar auf Anzeigetafeln über den Fahrspuren angezeigt wird, um vor Gefahren, Baustellen oder Unfallstellen zu warnen. Es fordert Autofahrer auf, die jeweilige Spur unverzüglich freizumachen, um Rettungswege für Einsatzkräfte offenzuhalten und ungesicherte Unfallstellen zu schützen. Trotz seiner Bedeutung ignorieren jedoch viele Fahrer (meist) aus Unwissenheit diese verbindliche Vorgabe.

Mittlerweile wirbt selbst die Autobahnpolizei deswegen regelmäßig mit dem Slogan „Rotes X sagt mir niX!“, um auf die Bedeutung des Zeichens mit etwas Humor hinzuweisen. Die Missachtung des „Roten X“ kann in Deutschland zu einer Geldbuße von bis zu 240 Euro führen. Darüber hinaus wird ein Punkt im Fahreignungsregister (früher bekannt als „Flensburger Punkte“) eingetragen. Die genaue Höhe der Geldbuße kann variieren, abhängig von der Schwere des Verstoßes und der Gefährdung, die durch das Ignorieren des Zeichens entsteht.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist die Regelung zur Missachtung des „Roten X“ nicht explizit als eigenes Zeichen aufgeführt, sondern fällt unter die allgemeinen Vorschriften für Verkehrsschilder und deren Beachtung.

Die relevanten Paragraphen sind:
§ 39 StVO: Dieser Paragraph behandelt die Bedeutung von Verkehrszeichen und deren rechtliche Bindung. Hier wird festgelegt, dass Verkehrszeichen zu beachten sind.
§ 45 StVO: In diesem Paragraphen wird auf die Anordnung von Verkehrszeichen und deren Bedeutung hingewiesen, wobei auch die Regelung zur Sperrung von Fahrspuren angesprochen wird.
Zusammengefasst: Das Ignorieren des „Roten X“ stellt einen Verstoß gegen die StVO dar und kann mit einer Geldbuße sowie Punkten geahndet werden.

Eine Übersicht der Verkehrszeichen findet sich auf Wikipedia:
Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017

Die im Beitrag erwähnten Paragraphen können direkt online beim „Bundesministerium der Justiz“ abgerufen werden:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 39 Verkehrszeichen

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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