Liest man oft, verwendet man oft, aber woher stammt eigentlich der Begriff „Polizei“?

Erschienen am: 17. März 2025

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtDer Begriff „Polizei“ stammt vom griechischen Wort „politeia“ (πολιτεία), das ursprünglich „Staatsverwaltung“ oder „Staatsverfassung“ bedeutete.
Hier eine kurze Entwicklung des Begriffs
Altgriechisch: „Politeia“ leitet sich von „polis“ (πόλις) ab, was „Stadt“ oder „Staat“ bedeutet. Es bezog sich auf die Verwaltung der öffentlichen Ordnung und das Gemeinwohl.
Lateinisch: Im Römischen Reich wurde daraus „politia“, was ebenfalls die Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten bezeichnete.
Mittelalter: Der Begriff entwickelte sich im Mittelalter weiter und beschrieb Verwaltungsaufgaben des Staates, insbesondere zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit.
Frühe Neuzeit: Im 16. und 17. Jahrhundert wurde „Polizei“ in deutschen Ländern als Begriff für die staatliche Ordnungspflege geprägt, vor allem in Bezug auf öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit.
Heute: Im modernen Verständnis bezeichnet die „Polizei“ eine staatliche Institution, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Strafverfolgung zuständig ist.

Die Wikipedia hat zum Begriff „Polizei“ noch einiges mehr zu berichten:
Polizei

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

Liest man oft, verwendet man oft, aber woher stammt eigentlich der Begriff „Polizei“?“

Moderne Justitia, römische Göttin der Gerechtigkeit. In einer Hand die Waagschale, in der anderen Hand das Schwert.

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