Fachanwalt oder nicht? – Wer darf Sie eigentlich vor Gericht vertreten?

Erschienen am: 20. September 2024

Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.„Fachanwalt oder nicht, das ist hier die Frage – ob es nobler ist, die unendlichen Paragraphen zu durchdringen und den juristischen Kampf aufzunehmen, um sich durchzusetzen. Hochspezialisiert und fachkundig bis ins kleinste Detail.“ Selbst Hamlet wäre in unserer heutigen, hochspezialisierten Welt vermutlich etwas überfordert und würde seine weltberühmte Frage anpassen: „Sein oder Nichtsein – oder doch besser spezialisiert?“

Als juristischer Laie hat man sich vielleicht schon einmal die Frage gestellt, ob nur ein Fachanwalt ein spezielles Rechtsgebiet betreuen darf und ob beispielsweise nur ein Fachanwalt für Familienrecht Mandanten vor dem Familiengericht vertreten kann. Die Antwort lautet schlichtweg: Nein.
Denn in Deutschland ist es nicht zwingend erforderlich, sich von einem Fachanwalt vertreten zu lassen, auch wenn die Rechtsangelegenheit in ein spezielles Fachgebiet fällt. Jeder zugelassene Rechtsanwalt ist grundsätzlich befugt, Mandanten in sämtlichen Rechtsfragen zu vertreten.
Das bedeutet, dass auch ein Anwalt, der keine Fachanwaltsbezeichnung für ein bestimmtes Rechtsgebiet führt, Sie beraten und vor Gericht vertreten kann. Eine Fachanwaltsbezeichnung weist darauf hin, dass der Anwalt in einem bestimmten Rechtsgebiet vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse erworben hat. Dies kann in manchen Fällen von Vorteil sein, ist jedoch keine Voraussetzung für eine Vertretung.

Entscheidend ist vor allem auch, dass der Anwalt Ihr Vertrauen genießt und Ihre Interessen bestmöglich vertritt. Ein Anwalt übernimmt die Aufgabe, Ihre rechtliche Situation zu analysieren, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Sie im Verfahren zu entlasten. Dabei ist es seine Pflicht, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – unabhängig davon, ob er ein Fachanwalt ist oder nicht. Wichtig ist vor allem eine offene und gute Kommunikation, damit der Anwalt Ihre Situation vollständig versteht und Sie strategisch klug vertreten kann. Letztlich kommt es auf die Erfahrung, das Engagement und das persönliche Vertrauensverhältnis an.

Übrigens: In Deutschland gibt es insgesamt 24 Fachanwaltschaften (Stand 2023), die von der Bundesrechtsanwaltskammer offiziell anerkannt sind. Diese Fachanwaltschaften erlauben es Anwälten, sich auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren und ihre besondere Expertise nachzuweisen:

– Fachanwalt für Arbeitsrecht
– Fachanwalt für Agrarrecht
– Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
– Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
– Fachanwalt für Erbrecht
– Fachanwalt für Familienrecht
– Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
– Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
– Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
– Fachanwalt für Insolvenzrecht
– Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht
– Fachanwalt für Medizinrecht
– Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
– Fachanwalt für Migrationsrecht
– Fachanwalt für Sozialrecht
– Fachanwalt für Sportrecht
– Fachanwalt für Steuerrecht
– Fachanwalt für Strafrecht
– Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht
– Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
– Fachanwalt für Vergaberecht
– Fachanwalt für Verkehrsrecht
– Fachanwalt für Versicherungsrecht
– Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Ein Fachanwalt muss besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet nachweisen, um den Titel führen zu dürfen. Es gibt 24 unterschiedliche Fachanwaltschaften, die es Anwälten in Deutschland ermöglichen, sich auf spezifische Rechtsgebiete zu spezialisieren. Die Rechtsgebiete selbst sind weitaus vielfältiger und decken alle Bereiche des Rechts ab.

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht

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