Damoklesschwert DSGVO? – Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen die DSGVO?

Erschienen am: 20. Februar 2025

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtIm Mai 2023 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein relevantes Urteil zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gefällt. Es ging dabei um die Frage, ob Menschen Schadensersatz fordern können, wenn ihre personenbezogenen Daten durch ein Unternehmen oder eine Organisation falsch oder unzureichend behandelt wurden – jedoch, ohne dass ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Der EuGH entschied, dass ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO noch keinen Anspruch auf Schadensersatz begründet, wenn dadurch kein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Es reicht also nicht aus, wenn lediglich gegen die Vorschriften verstoßen wird – es muss ein konkreter Schaden nachgewiesen werden, der durch den Verstoß verursacht wurde.

Was bedeutet ein konkreter Schaden?
Damit ein Schadensersatzanspruch besteht, muss eine tatsächliche Beeinträchtigung vorliegen. Beispielsweise:
Finanzieller Schaden: Durch eine Datenpanne werden Kreditkartendaten gestohlen und für betrügerische Transaktionen verwendet.
Seelische Belastung: Eine Person erfährt durch eine Datenschutzverletzung, dass sensible Gesundheitsdaten veröffentlicht wurden, und erleidet psychischen Stress.
Identitätsdiebstahl: Ein Angreifer nutzt gestohlene persönliche Daten, um sich als jemand anderes auszugeben und Verträge abzuschließen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass nicht jeder DSGVO-Verstoß automatisch zu einer Entschädigung führt, sondern tatsächlich nachweisbare negative Folgen haben muss.

Unternehmen und ihre Pflichten
Unternehmen müssen sich an die Datenschutzvorgaben der DSGVO halten, wie z. B. die korrekte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, das Einholen von Einwilligungen und die Informationspflicht gegenüber betroffenen Personen. Ein Schadensersatzanspruch muss jedoch auf einem echten Schaden beruhen, etwa einem finanziellen Verlust oder einer seelischen Belastung. Dieser Schaden muss nachgewiesen werden. Ein bloßer Verstoß ohne negative Auswirkungen reicht nicht aus.

Was bedeutet das für Verbraucher?
Wenn Unternehmen gegen die Datenschutzregeln verstoßen, können Betroffene weiterhin Beschwerden einreichen. Allerdings müssen sie nachweisen, dass durch den Verstoß ein echter Schaden entstanden ist, um Schadensersatz fordern zu können. Das Urteil sorgt dafür, dass nicht jede kleine Unregelmäßigkeit automatisch zu finanziellen Entschädigungen führt.

DSGVO? Wie? Wo? Was?
Mit Sicherheit haben Sie schon einmal von der DSGVO gelesen. Falls Sie jedoch in Sachen Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union etwas verpasst haben, finden Sie hier eine kurze Zusammenfassung.

Was ist die DSGVO?
Die Datenschutz-Grundverordnung wurde 2016 von der Europäischen Union beschlossen und trat am 25. Mai 2018 in Kraft. Ihr Hauptziel ist es, den Schutz personenbezogener Daten zu verbessern und den freiwilligen Austausch von Daten innerhalb der EU zu ermöglichen, während gleichzeitig die Rechte der Bürger geschützt werden. Aber was bedeutet eigentlich „personenbezogene Daten“ in diesem Zusammenhang? Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dazu gehören zum Beispiel:
– Name
– Adresse
– E-Mail-Adresse
– Telefonnummer
– Standortdaten
– IP-Adressen
– Gesundheitsdaten

Was regelt die DSGVO?
Die DSGVO legt fest, wie Unternehmen, Behörden und andere Organisationen mit diesen personenbezogenen Daten umgehen müssen. Einige wichtige Regeln lauten hierbei:
Einwilligung: Unternehmen müssen die ausdrückliche Zustimmung einer Person einholen, bevor sie deren Daten sammeln oder verarbeiten dürfen.
Rechte der Betroffenen: Personen haben das Recht zu wissen, welche Daten über sie gesammelt werden, und können verlangen, dass diese gelöscht, korrigiert oder übertragen werden.
Datenminimierung: Es dürfen nur die nötigsten Daten gesammelt werden, die wirklich für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
Transparenz: Unternehmen müssen klar und verständlich darüber informieren, wie und warum sie Daten sammeln und was damit passiert.
Sicherheitsvorkehrungen: Organisationen müssen Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor Verlust oder Missbrauch zu schützen.

Warum wurde die DSGVO eingeführt?
Die DSGVO wurde eingeführt, weil immer mehr persönliche Daten digital gesammelt und verarbeitet werden. Die EU wollte sicherstellen, dass die Bürger in der digitalen Welt mehr Kontrolle über ihre Daten haben und dass Unternehmen Verantwortung für den Umgang mit diesen Daten übernehmen.

Was passiert bei Verstößen? Bei Verstößen gegen die DSGVO können hohe Bußgelder verhängt werden. Das soll Unternehmen dazu anregen, den Datenschutz ernst zu nehmen und Maßnahmen zu ergreifen, um die Daten ihrer Kunden und Nutzer zu schützen.

Mehr zu den Themen finden Sie hier:
Damokles (Wikipedia)
Datenschutz-Grundverordnung (Wikipedia)
Datenschutz-Grundverordnung (Bundesministerium des Innern und für Heimat)
Aktuelle Kurz-Information 53: Wann ist eine natürliche Person identifizierbar? (Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD))
Online: Beschwerde einreichen/ Online: Datenpanne melden/ Online: Datenschutzbeauftragten melden

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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