Kein Führerschein – kein Problem? Oder etwa doch? „Episode 3“

Erschienen am: 17. Mai 2024

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtExistiert eine Beifahrerhaftung beim Fahren ohne Führerschein? Wer ohne Führerschein fährt, muss mit erheblichen Strafen rechnen. Aber auch Beifahrer können in bestimmten Fällen rechtlich belangt werden. Die gesetzlichen Bestimmungen dazu sind klar definiert. Normalerweise ist ein Beifahrer nicht verpflichtet zu überprüfen, ob der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Diese Regel gilt jedoch nur, wenn der Beifahrer nicht bewusst am Vergehen beteiligt ist. Sollte der Beifahrer den Fahrer ermutigen oder sogar auffordern, ohne Führerschein zu fahren, kann er sich ebenfalls strafbar machen.

Spezielle Pflichten des Fahrzeughalters
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Beifahrer zugleich der Fahrzeughalter ist. In diesem Fall hat der Halter die Pflicht sicherzustellen, dass der Fahrer einen gültigen Führerschein besitzt. Diese Verantwortung ist besonders wichtig, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlage: § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG)
Ausschlaggebend ist hier vor allem § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Dort wird aufgeführt, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe sanktioniert werden kann, wenn er anordnet oder zulässt, dass jemand sein Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat.

Mögliche Strafen
Die Strafen für das Fahren ohne Führerschein reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr. Zudem kann das Fahrzeug eingezogen werden.
Ein entscheidender Faktor für das Strafmaß ist, ob der Fahrer seinen Führerschein aufgrund eines temporären Fahrverbots nicht besitzt oder ob ihm die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wurde. Wird ein Fahrer während eines Fahrverbots erwischt, drohen ihm eine Geldstrafe, Punkte in Flensburg und ein mindestens sechsmonatiger Entzug der Fahrerlaubnis inklusive einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).

Härtere Strafen bei entzogener Fahrerlaubnis
Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis – beispielsweise nach einem Alkohol- oder Drogendelikt – ein Fahrzeug führt, muss mit noch härteren Strafen rechnen. In solchen Fällen ist auch eine Freiheitsstrafe möglich. Zudem spielt es eine Rolle, ob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde.

Fazit
Diese Regelungen verdeutlichen, dass auch Beifahrer, insbesondere wenn sie Fahrzeughalter sind, eine erhebliche Mitverantwortung tragen. Sie können sich bei Fahrten ohne Führerschein des Fahrers strafbar machen und somit rechtliche Konsequenzen erleiden. Daher ist es für alle Beteiligten wichtig, sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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Umschlag, Cover vom Flyer, der Broschüre, der Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen in Kitzingen. Schriftzug der Kanzlei in Gold.

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