Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt
Recht verstehen, statt nur Bahnhof. Die kleinen Tücken juristischer Begriffe. Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt. Sicher kennen Sie die Redensart vom „Fachchinesisch“ – dieses oft bemühte Bild beschreibt Situationen, in denen sich Fachleute scheinbar mühelos über komplexe Themen austauschen. Dabei verwenden sie viele spezielle Begriffe, oft in sehr komprimierter Form. Für Außenstehende klingt das dann meist wie eine fremde Sprache – man versteht „nur Bahnhof“. Für die Eingeweihten sind diese Begriffe eindeutig, präzise und völlig klar. Für Laien dagegen bleiben sie häufig rätselhaft. Erklärungen? Fehlanzeige – denn aus fachlicher Sicht ist ja längst alles gesagt. Nur eben nicht so, dass es alle verstehen können.
Juristendeutsch für Anfänger – oder: Wie man Bahnhof auf Latein sagt
Ganz ähnlich ist es auch in der Welt des Rechts. Juristinnen und Juristen verwenden zahlreiche Begriffe, die für sie eine ganz bestimmte, meist sehr genau definierte Bedeutung haben. Viele dieser Begriffe tauchen auch im Alltag auf – allerdings oft in anderer Bedeutung oder mit einem anderen Verständnis. Gerade das führt schnell zu Missverständnissen. Was im juristischen Kontext eindeutig geregelt ist, klingt im normalen Sprachgebrauch manchmal ganz anders – oder wird sogar falsch interpretiert.
Juristendeutsch : Deutsch / Deutsch : Juristendeutch
Deshalb werfen wir im Folgenden einen kurzen Blick auf einige juristische Begriffe, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Meist deshalb, weil sie vertraut wirken, aber in ihrer rechtlichen Bedeutung deutlich vom Alltagsverständnis abweichen. Dabei geht es keineswegs nur um theoretische Feinheiten – oft betreffen diese Begriffe praktische Situationen, die uns im Alltag direkt begegnen: etwa beim Abschluss eines Vertrags, im Erbfall oder im Umgang mit Behörden.
Wir haben für Sie eine Auswahl solcher Begriffe zusammengestellt – mit kurzen Erläuterungen, die helfen sollen, Missverständnisse zu vermeiden.
Zivilrecht / Vertragsrecht / Allgemeines Privatrecht
Abstraktionsprinzip
Trennung zwischen dem Versprechen (Vertrag) und der tatsächlichen Übergabe oder Übereignung.
Beispiel: Wer ein Auto kauft, schließt erst den Kaufvertrag – das ist die Verpflichtung. Erst mit der Übergabe und Zahlung wird das Auto auch rechtlich übergeben – das ist die Verfügung.
Verwirkung
Ein Recht besteht zwar noch, kann aber nicht mehr durchgesetzt werden, weil der Anspruchsteller zu lange gewartet hat und der andere darauf vertraut hat, dass nichts mehr kommt.
Beispiel: Jemand verlangt nach Jahren plötzlich nachträglich den Kaufpreis für eine längst vergessene Sache – das kann verwirkt sein.
Erklärungsirrtum / Inhaltsirrtum (§ 119 BGB)
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich jemand beim Aussprechen vertut. Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn man zwar weiß, was man sagt, aber nicht versteht, was es rechtlich bedeutet.
Beispiel: Wer „tausend Euro“ sagt, aber „hundert Euro“ meinte, hat sich im Erklärungsirrtum befunden.
Konkludentes Handeln
Ein Vertrag kann auch ohne Worte entstehen – durch schlüssiges Verhalten.
Beispiel: Wer beim Friseur Platz nimmt und sich schneiden lässt, schließt konkludent einen Vertrag.
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Verträge, die extrem unfair oder ausbeuterisch sind, sind automatisch nichtig.
Beispiel: Ein Kredit mit 30 % Zinsen an jemanden in Not kann sittenwidrig sein.
Naturalrestitution (§ 249 BGB)
Im Schadensfall soll der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden – nicht nur Geld zahlen.
Beispiel: Wer einen Gartenzaun umfährt, muss ihn reparieren (lassen) – nicht nur „Schmerzensgeld“ zahlen.
Culpa in contrahendo (c.i.c.)
Haftung für Schäden, die entstehen, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Beispiel: Wer bei Vertragsverhandlungen bewusst falsche Angaben macht, haftet auch ohne Vertrag.
Verzugszinsen / Verzugsschaden (§ 286 BGB)
Wer zu spät zahlt, muss Zinsen oder andere Schäden ersetzen – auch ohne Mahnung, wenn ein festes Datum überschritten wird.
Beispiel: Wird eine Rechnung nicht bis zum 1. Juli gezahlt, entstehen ab dem 2. Juli automatisch Verzugszinsen.
Familienrecht & Erbrecht
Anwachsung (§ 2094 BGB)
Wenn ein Erbe wegfällt, bekommen die anderen seinen Anteil dazu.
Beispiel: Stirbt ein Kind vor dem Erbfall, bekommen die verbleibenden Geschwister mehr.
Erbverzicht vs. Erbausschlagung
Erbverzicht erfolgt zu Lebzeiten vertraglich, Erbausschlagung erst nach dem Tod – mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
Beispiel: Wer einen Erbverzicht unterschreibt, bekommt auch später nichts. Wer ausschlägt, tut das nach dem Tod, etwa wegen Schulden.
Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)
Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen zurückfordern, wenn durch sie der Pflichtteil umgangen wurde.
Beispiel: Der Vater verschenkt sein Haus an den Sohn – die enterbte Tochter kann einen Ausgleich verlangen.
Kindeswohlprinzip (§ 1697a BGB)
Alle gerichtlichen Entscheidungen im Familienrecht müssen dem Wohl des Kindes dienen.
Beispiel: Beim Streit ums Sorgerecht zählt nicht, wer mehr verdient, sondern was dem Kind gut tut.
Berliner Testament
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – mit oft übersehenen Nachteilen.
Beispiel: Die Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen – das kann teuer werden.
Vorerbe / Nacherbe
Der Vorerbe darf den Nachlass nutzen, aber nicht frei darüber verfügen – der Nacherbe erbt später.
Beispiel: Die Ehefrau erbt das Haus als Vorerbin, darf es aber nicht verkaufen – das steht später dem Kind als Nacherben zu.
Güterstandsschaukel
Gestaltung zur steuerfreien Vermögensübertragung durch Wechsel des Güterstandes – sehr kompliziert, aber legal.
Beispiel: Ehepaar wechselt von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung und wieder zurück – um Schenkungssteuer zu sparen.
Verfahrensrecht / Prozessrecht
Gewillkürte Prozessstandschaft
Jemand klagt im eigenen Namen für die Rechte eines anderen.
Beispiel: Ein Mieter verklagt den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution für einen Freund, mit dessen Erlaubnis.
Rechtskraftdurchbrechung
Ein eigentlich endgültiges Urteil kann in Ausnahmefällen doch noch aufgehoben werden.
Beispiel: Kommt später ein Betrug ans Licht, kann ein altes Urteil wieder aufgerollt werden.
Erledigung der Hauptsache
Wenn sich der Streitgegenstand während des Verfahrens erledigt, wird das Verfahren ohne Urteil beendet.
Beispiel: Der Beklagte zahlt nach Klageerhebung – der Kläger erklärt die Sache für erledigt.
Versäumnisurteil
Ein Urteil, das ergeht, weil eine Partei nicht erscheint – ohne inhaltliche Prüfung.
Beispiel: Wer nicht zur Gerichtsverhandlung kommt, kann schnell ein Urteil kassieren – auch wenn er im Recht war.
Rechtshängigkeit (§ 261 ZPO)
Ab der Klagezustellung gilt ein Anspruch als „rechtshängig“ – mit wichtigen Folgen.
Beispiel: Ab diesem Moment läuft die Verjährung nicht mehr weiter.
Kostenfestsetzungsbeschluss
Regelt, wer welche Prozesskosten zahlen muss – oft missverstanden als „zweites Urteil“.
Beispiel: Nach gewonnenem Prozess bekommt man die Anwaltskosten erstattet – per separatem Beschluss.
Verwaltungsrecht / Öffentliches Recht
Ermessen / Ermessensausübung (§ 40 VwVfG)
Behörden dürfen entscheiden, wie sie etwas tun – müssen das aber sachlich begründen.
Beispiel: Eine Behörde kann eine Baugenehmigung versagen, muss aber erklären, warum.
Tatbestandswirkung
Ein Verwaltungsakt wirkt zunächst verbindlich – selbst wenn er falsch ist.
Beispiel: Ein Baustopp bleibt gültig, auch wenn er rechtswidrig ist – bis er aufgehoben wird.
Gebundene Entscheidung vs. Ermessensentscheidung
Bei gebundenen Entscheidungen hat die Behörde keine Wahl, bei Ermessen schon.
Beispiel: Eine Baugenehmigung muss erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – da gibt es keinen Spielraum.
Bestandskraft
Ein Bescheid wird unanfechtbar, wenn kein Widerspruch eingelegt wird – selbst wenn er falsch ist.
Beispiel: Wer den Steuerbescheid ignoriert, muss später trotzdem zahlen – auch wenn ein Fehler drin war.
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Strafbar ist nicht nur der Betrug selbst, sondern auch unvollständige oder falsche Angaben bei Förderanträgen.
Beispiel: Wer beim Corona-Hilfsantrag falsche Umsätze angibt, begeht Subventionsbetrug.
Weitere Begriffe aus Grundrechten, Medienrecht & Umweltrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
Schützt die Privatsphäre, Ehre und das eigene Bild – auch gegen Presse und Internet.
Beispiel: Ein Promi kann sich gegen die Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos wehren.
Jedermann-Recht
Rechte, die allen zustehen – auch ohne persönliche Betroffenheit.
Beispiel: Jeder darf nach dem Umweltinformationsgesetz Einsicht in Akten über Umweltrisiken verlangen.
Teleologische Reduktion
Eine Norm wird auf das reduziert, was sie eigentlich bezwecken soll – um übertriebene oder widersinnige Folgen zu vermeiden.
Beispiel: Eine Vorschrift verlangt zwar „schriftlich“, aber bei offensichtlichem Zweck genügt vielleicht auch E-Mail – wenn das dem Ziel der Regel entspricht.
Recht muss nicht rätselhaft sein
Viele juristische Begriffe begegnen uns im Alltag – oft, ohne dass wir wissen, was sie eigentlich bedeuten. Genau darin liegt die Gefahr: Missverständnisse, falsche Entscheidungen oder verschenkte Ansprüche. Wer „Verwirkung“ für Verjährung hält oder denkt, ein „Berliner Testament“ sei immer die einfachste Lösung, kann schnell in rechtliche Fettnäpfchen treten.
Unser Tipp: Ein kurzer Blick hinter die juristische Fassade lohnt sich. Denn wer Begriffe wie konkludentes Handeln, Pflichtteilsergänzung oder Tatbestandswirkung einmal verstanden hat, erkennt: Recht ist kein Hexenwerk – es spricht nur eine eigene Sprache. Und die lässt sich lernen. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel nicht raten – sondern rechtzeitig jemanden fragen, der sie fließend spricht: eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber
Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite
Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht
„Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt“

Ähnliche Beiträge
Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt
Recht verstehen, statt nur Bahnhof. Die kleinen Tücken juristischer Begriffe. Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt. Sicher kennen Sie die Redensart vom „Fachchinesisch“ – dieses oft bemühte Bild beschreibt Situationen, in denen sich Fachleute scheinbar mühelos über komplexe Themen austauschen. Dabei verwenden sie viele spezielle Begriffe, oft in sehr komprimierter Form. Für Außenstehende klingt das dann meist wie eine fremde Sprache – man versteht „nur Bahnhof“. Für die Eingeweihten sind diese Begriffe eindeutig, präzise und völlig klar. Für Laien dagegen bleiben sie häufig rätselhaft. Erklärungen? Fehlanzeige – denn aus fachlicher Sicht ist ja längst alles gesagt. Nur eben nicht so, dass es alle verstehen können.
Juristendeutsch für Anfänger – oder: Wie man Bahnhof auf Latein sagt
Ganz ähnlich ist es auch in der Welt des Rechts. Juristinnen und Juristen verwenden zahlreiche Begriffe, die für sie eine ganz bestimmte, meist sehr genau definierte Bedeutung haben. Viele dieser Begriffe tauchen auch im Alltag auf – allerdings oft in anderer Bedeutung oder mit einem anderen Verständnis. Gerade das führt schnell zu Missverständnissen. Was im juristischen Kontext eindeutig geregelt ist, klingt im normalen Sprachgebrauch manchmal ganz anders – oder wird sogar falsch interpretiert.
Juristendeutsch : Deutsch / Deutsch : Juristendeutch
Deshalb werfen wir im Folgenden einen kurzen Blick auf einige juristische Begriffe, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Meist deshalb, weil sie vertraut wirken, aber in ihrer rechtlichen Bedeutung deutlich vom Alltagsverständnis abweichen. Dabei geht es keineswegs nur um theoretische Feinheiten – oft betreffen diese Begriffe praktische Situationen, die uns im Alltag direkt begegnen: etwa beim Abschluss eines Vertrags, im Erbfall oder im Umgang mit Behörden.
Wir haben für Sie eine Auswahl solcher Begriffe zusammengestellt – mit kurzen Erläuterungen, die helfen sollen, Missverständnisse zu vermeiden.
Zivilrecht / Vertragsrecht / Allgemeines Privatrecht
Abstraktionsprinzip
Trennung zwischen dem Versprechen (Vertrag) und der tatsächlichen Übergabe oder Übereignung.
Beispiel: Wer ein Auto kauft, schließt erst den Kaufvertrag – das ist die Verpflichtung. Erst mit der Übergabe und Zahlung wird das Auto auch rechtlich übergeben – das ist die Verfügung.
Verwirkung
Ein Recht besteht zwar noch, kann aber nicht mehr durchgesetzt werden, weil der Anspruchsteller zu lange gewartet hat und der andere darauf vertraut hat, dass nichts mehr kommt.
Beispiel: Jemand verlangt nach Jahren plötzlich nachträglich den Kaufpreis für eine längst vergessene Sache – das kann verwirkt sein.
Erklärungsirrtum / Inhaltsirrtum (§ 119 BGB)
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn sich jemand beim Aussprechen vertut. Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn man zwar weiß, was man sagt, aber nicht versteht, was es rechtlich bedeutet.
Beispiel: Wer „tausend Euro“ sagt, aber „hundert Euro“ meinte, hat sich im Erklärungsirrtum befunden.
Konkludentes Handeln
Ein Vertrag kann auch ohne Worte entstehen – durch schlüssiges Verhalten.
Beispiel: Wer beim Friseur Platz nimmt und sich schneiden lässt, schließt konkludent einen Vertrag.
Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB)
Verträge, die extrem unfair oder ausbeuterisch sind, sind automatisch nichtig.
Beispiel: Ein Kredit mit 30 % Zinsen an jemanden in Not kann sittenwidrig sein.
Naturalrestitution (§ 249 BGB)
Im Schadensfall soll der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden – nicht nur Geld zahlen.
Beispiel: Wer einen Gartenzaun umfährt, muss ihn reparieren (lassen) – nicht nur „Schmerzensgeld“ zahlen.
Culpa in contrahendo (c.i.c.)
Haftung für Schäden, die entstehen, bevor ein Vertrag zustande kommt.
Beispiel: Wer bei Vertragsverhandlungen bewusst falsche Angaben macht, haftet auch ohne Vertrag.
Verzugszinsen / Verzugsschaden (§ 286 BGB)
Wer zu spät zahlt, muss Zinsen oder andere Schäden ersetzen – auch ohne Mahnung, wenn ein festes Datum überschritten wird.
Beispiel: Wird eine Rechnung nicht bis zum 1. Juli gezahlt, entstehen ab dem 2. Juli automatisch Verzugszinsen.
Familienrecht & Erbrecht
Anwachsung (§ 2094 BGB)
Wenn ein Erbe wegfällt, bekommen die anderen seinen Anteil dazu.
Beispiel: Stirbt ein Kind vor dem Erbfall, bekommen die verbleibenden Geschwister mehr.
Erbverzicht vs. Erbausschlagung
Erbverzicht erfolgt zu Lebzeiten vertraglich, Erbausschlagung erst nach dem Tod – mit sehr unterschiedlichen rechtlichen Folgen.
Beispiel: Wer einen Erbverzicht unterschreibt, bekommt auch später nichts. Wer ausschlägt, tut das nach dem Tod, etwa wegen Schulden.
Pflichtteilsergänzungsanspruch (§ 2325 BGB)
Pflichtteilsberechtigte können Schenkungen zurückfordern, wenn durch sie der Pflichtteil umgangen wurde.
Beispiel: Der Vater verschenkt sein Haus an den Sohn – die enterbte Tochter kann einen Ausgleich verlangen.
Kindeswohlprinzip (§ 1697a BGB)
Alle gerichtlichen Entscheidungen im Familienrecht müssen dem Wohl des Kindes dienen.
Beispiel: Beim Streit ums Sorgerecht zählt nicht, wer mehr verdient, sondern was dem Kind gut tut.
Berliner Testament
Ehegatten setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein – mit oft übersehenen Nachteilen.
Beispiel: Die Kinder können nach dem ersten Todesfall ihren Pflichtteil verlangen – das kann teuer werden.
Vorerbe / Nacherbe
Der Vorerbe darf den Nachlass nutzen, aber nicht frei darüber verfügen – der Nacherbe erbt später.
Beispiel: Die Ehefrau erbt das Haus als Vorerbin, darf es aber nicht verkaufen – das steht später dem Kind als Nacherben zu.
Güterstandsschaukel
Gestaltung zur steuerfreien Vermögensübertragung durch Wechsel des Güterstandes – sehr kompliziert, aber legal.
Beispiel: Ehepaar wechselt von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung und wieder zurück – um Schenkungssteuer zu sparen.
Verfahrensrecht / Prozessrecht
Gewillkürte Prozessstandschaft
Jemand klagt im eigenen Namen für die Rechte eines anderen.
Beispiel: Ein Mieter verklagt den Vermieter auf Rückzahlung der Kaution für einen Freund, mit dessen Erlaubnis.
Rechtskraftdurchbrechung
Ein eigentlich endgültiges Urteil kann in Ausnahmefällen doch noch aufgehoben werden.
Beispiel: Kommt später ein Betrug ans Licht, kann ein altes Urteil wieder aufgerollt werden.
Erledigung der Hauptsache
Wenn sich der Streitgegenstand während des Verfahrens erledigt, wird das Verfahren ohne Urteil beendet.
Beispiel: Der Beklagte zahlt nach Klageerhebung – der Kläger erklärt die Sache für erledigt.
Versäumnisurteil
Ein Urteil, das ergeht, weil eine Partei nicht erscheint – ohne inhaltliche Prüfung.
Beispiel: Wer nicht zur Gerichtsverhandlung kommt, kann schnell ein Urteil kassieren – auch wenn er im Recht war.
Rechtshängigkeit (§ 261 ZPO)
Ab der Klagezustellung gilt ein Anspruch als „rechtshängig“ – mit wichtigen Folgen.
Beispiel: Ab diesem Moment läuft die Verjährung nicht mehr weiter.
Kostenfestsetzungsbeschluss
Regelt, wer welche Prozesskosten zahlen muss – oft missverstanden als „zweites Urteil“.
Beispiel: Nach gewonnenem Prozess bekommt man die Anwaltskosten erstattet – per separatem Beschluss.
Verwaltungsrecht / Öffentliches Recht
Ermessen / Ermessensausübung (§ 40 VwVfG)
Behörden dürfen entscheiden, wie sie etwas tun – müssen das aber sachlich begründen.
Beispiel: Eine Behörde kann eine Baugenehmigung versagen, muss aber erklären, warum.
Tatbestandswirkung
Ein Verwaltungsakt wirkt zunächst verbindlich – selbst wenn er falsch ist.
Beispiel: Ein Baustopp bleibt gültig, auch wenn er rechtswidrig ist – bis er aufgehoben wird.
Gebundene Entscheidung vs. Ermessensentscheidung
Bei gebundenen Entscheidungen hat die Behörde keine Wahl, bei Ermessen schon.
Beispiel: Eine Baugenehmigung muss erteilt werden, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – da gibt es keinen Spielraum.
Bestandskraft
Ein Bescheid wird unanfechtbar, wenn kein Widerspruch eingelegt wird – selbst wenn er falsch ist.
Beispiel: Wer den Steuerbescheid ignoriert, muss später trotzdem zahlen – auch wenn ein Fehler drin war.
Subventionsbetrug (§ 264 StGB)
Strafbar ist nicht nur der Betrug selbst, sondern auch unvollständige oder falsche Angaben bei Förderanträgen.
Beispiel: Wer beim Corona-Hilfsantrag falsche Umsätze angibt, begeht Subventionsbetrug.
Weitere Begriffe aus Grundrechten, Medienrecht & Umweltrecht
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR)
Schützt die Privatsphäre, Ehre und das eigene Bild – auch gegen Presse und Internet.
Beispiel: Ein Promi kann sich gegen die Veröffentlichung eines Paparazzi-Fotos wehren.
Jedermann-Recht
Rechte, die allen zustehen – auch ohne persönliche Betroffenheit.
Beispiel: Jeder darf nach dem Umweltinformationsgesetz Einsicht in Akten über Umweltrisiken verlangen.
Teleologische Reduktion
Eine Norm wird auf das reduziert, was sie eigentlich bezwecken soll – um übertriebene oder widersinnige Folgen zu vermeiden.
Beispiel: Eine Vorschrift verlangt zwar „schriftlich“, aber bei offensichtlichem Zweck genügt vielleicht auch E-Mail – wenn das dem Ziel der Regel entspricht.
Recht muss nicht rätselhaft sein
Viele juristische Begriffe begegnen uns im Alltag – oft, ohne dass wir wissen, was sie eigentlich bedeuten. Genau darin liegt die Gefahr: Missverständnisse, falsche Entscheidungen oder verschenkte Ansprüche. Wer „Verwirkung“ für Verjährung hält oder denkt, ein „Berliner Testament“ sei immer die einfachste Lösung, kann schnell in rechtliche Fettnäpfchen treten.
Unser Tipp: Ein kurzer Blick hinter die juristische Fassade lohnt sich. Denn wer Begriffe wie konkludentes Handeln, Pflichtteilsergänzung oder Tatbestandswirkung einmal verstanden hat, erkennt: Recht ist kein Hexenwerk – es spricht nur eine eigene Sprache. Und die lässt sich lernen. Wer unsicher ist, sollte im Zweifel nicht raten – sondern rechtzeitig jemanden fragen, der sie fließend spricht: eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.
Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber
Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite
Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Familienrecht | Verkehrsrecht | Unfallabwicklung | Recht auf Fahrerlaubnis | Erbrecht | Ordnungswidrigkeiten | Verkehrsstrafrecht | Allgemeines Zivilrecht
„Juristische Begriffe, die Laien selten kennen – einfach erklärt“
