Kein Gendern mehr – Bayern untersagt Wortbinnenzeichen in der geschriebenen Sprache

Erschienen am: 3. Mai 2024

Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.Bayerns Behörden, Schulen und Universitäten müssen auf geschlechtergerechte Sprache verzichten. Seit dem 1. April 2024 ist in Bayern die Verwendung von gendersensibler Sprache in Behörden und Schulen verboten. Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt gelten nun als „unzulässig“.

Einheitliche Sprachrichtlinien in Bayern
In den Behörden, Schulen und Hochschulen Bayerns ist seit dem ersten April die Verwendung der sogenannten geschlechtersensiblen Gendersprache ausdrücklich untersagt. Nach der im März 2024 beschlossenen Änderung der „Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO) sind „mehrgeschlechtliche“ Schreibweisen nicht mehr gestattet. Die AGO gilt auch für Schulen und Universitäten in Bayern, weshalb auch dort das Gendern untersagt ist.

Verbot von Wortbinnenzeichen
Gemäß der Regelung sind Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Gender-Gap, Genderstern, Doppelpunkt oder Mediopunkt ausdrücklich unzulässig. „Das gilt unabhängig von etwaigen künftigen Entscheidungen des Rates für deutsche Rechtschreibung zu der Frage der Verwendung von Sonderzeichen“, teilte die Staatskanzlei den Medien weiter mit. In der Praxis müssen sich kommunale Behörden jedoch nicht zwingend an die neuen Vorgaben halten, was auch eingeräumt wurde. Man geht jedoch von einer Signalwirkung aus, wenn der Freistaat hier derart vorangeht. Denn es gibt auch ohne Sonderzeichen Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu kommunizieren.

Gefahr für die Verständlichkeit von Texten
Der Rat für deutsche Rechtschreibung hatte zuletzt in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2023 die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren nicht empfohlen. Er wies darauf hin, dass solche Eingriffe in die Wortbildung, Grammatik und Orthografie die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen können.

Die „Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern“ (AGO) können Sie direkt beim Internetauftritt der Bayerischen Staatskanzlei München einsehen:
Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO)

Mehr Informationen zu Wortbinnenzeichen und Gendersternchen finden Sie direkt in der Wikipedia:
Gendersternchen

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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