Happy Birthday Grundgesetz! Erfolgsgeschichte eines vorläufigen Dokuments

Erschienen am: 23. Mai 2024

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtVor 75 Jahren versammelten sich 61 Männer und vier Frauen des Parlamentarischen Rates in Bonn, um über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland abzustimmen. Es sollte ein vorläufiges Dokument sein, das am 23. Mai 1949 als wichtigstes Gesetz in Deutschland in Kraft trat. Heutzutage sichert das Grundgesetz weiterhin Freiheit, Frieden und Demokratie.
Es übertrifft alle anderen Gesetze und umfasst in seinen ersten 19 Artikeln die Grundrechte, von denen einige für alle Menschen in Deutschland gelten, während andere nur für deutsche Staatsbürger gelten. Der Name „Grundgesetz“ sollte den vorläufigen Charakter des Dokuments betonen. Die Schöpfer des Grundgesetzes beabsichtigten, dass es seine Gültigkeit verlieren würde, sobald eine Verfassung in Kraft tritt, die vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen wurde.

Ursprünglich galt das Grundgesetz nur für die Bundesrepublik Deutschland, da die DDR am 30. Mai 1949 ihre eigene Verfassung annahm. Dennoch wurde in der Präambel des Grundgesetzes betont, dass das gesamte deutsche Volk aufgerufen bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Seit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz gemäß der heute gültigen Präambel für das gesamte deutsche Volk.

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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„Happy Birthday Grundgesetz! Erfolgsgeschichte eines vorläufigen Dokuments“

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