Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG): EU-Richtlinie DAC7 resultiert in weitreichenden Meldepflichten
Die EU-Richtlinie „DAC7“ wurde in Deutschland durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt. Seit Januar 2023 sind Onlineplattformen daher gesetzlich verpflichtet, unter bestimmten Umständen Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden zu melden. Darunter fallen beispielsweise Portale wie eBay, Kleinanzeigen, Etsy, Vinted und alle anderen Anbieter, die private Verkäufe ermöglichen.
Was unter diese Meldepflicht fällt
Diese Meldepflicht betrifft Verkäufe, die eine jährliche Menge von mehr als 30 Transaktionen oder einen Gesamterlös von 2.000 Euro auf einer Plattform überschreiten. Plattformbetreiber sind verpflichtet, Informationen wie Namen, Adressen, Umsätze und Transaktionen der Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzuleiten. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt dann die Daten an die zuständigen Finanzämter. Gelegentliche Verkäufe von Gegenständen des täglichen Gebrauchs sind in der Regel steuerfrei. Jedoch müssen Verkäufer darauf achten, die Gewinngrenze von 600 Euro pro Jahr nicht zu überschreiten. Bei regelmäßigem und gewinnorientiertem Verkauf kann eine gewerbliche Tätigkeit vorliegen, die eine Gewerbeanmeldung sowie die Abführung von Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer erforderlich machen kann.
Gegenstände des täglichen Gebrauchs?
Gegenstände des täglichen Gebrauchs – hierbei handelt es sich laut Bundesfinanzhof um Gegenstände, die einem Werteverzehr unterliegen und/oder kein Wertsteigerungspotenzial aufweisen. Diese werden üblicherweise zur Nutzung angeschafft und nicht zur Veräußerung, wobei eine tägliche Nutzung nicht erforderlich ist. Einfacher ausgedrückt sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs also laut Bundesfinanzhof solche Dinge die wir regelmäßig nutzen und die im Laufe der Zeit an Wert verlieren und keine Voraussetzung zur Wertsteigerung haben.
Termine und technischer Aufwand
Die Größenordnung und der technische Aufwand, um diese Meldepflichten umzusetzen, lassen sich daran ablesen, dass die meldepflichtigen Angaben aus dem Jahr 2023 erst bis Ende März 2024 weitergeleitet werden mussten. Nach der Übergangsphase der neuen Regelung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG) müssen ab dem Jahr 2025 dann verbindlich alle Meldungen bis zum Ende des Januars des Folgejahres den Finanzbehörden vorliegen.
Verkäufer ohne Überblick?
Diverse Verkaufsplattformen melden mittlerweile automatisch ihren Benutzern, ob diese bereits einen der zuvor genannten Schwellenwerte erreicht haben. Unter bestimmten Umständen verlangen einige Plattformbetreiber auch schon, dass Verkäufer ihre entsprechende(n) Steuernummer(n) direkt hinterlegen müssen. Bei natürlichen Personen ist das die elfstellige Steueridentifikationsnummer (IdNr.). Bei juristischen Personen hingegen die zugewiesene Steuernummer (10–13 Ziffern).
Informationen vom Bundesministerium der Finanzen
Das Bundesministerium der Finanzen bietet eine Zusammenfassung des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG), das die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen regelt. Diese Zusammenfassung sowie weitere Informationen zu Anwendungsfragen des PStTG können auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen abgerufen werden.
Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG); Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) regelt die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen. Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz und weitere relevante Informationen können auf der Website des Bundesministeriums der Finanzen abgerufen werden. Zum Thema stellt beispielsweise die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen folgende Informationen zur Verfügung. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bietet spezifische Informationen und Leitfäden zur Umsetzung und den Anwendungsfragen des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes (PStTG). Diese Ressourcen können auf der Website der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingesehen werden und bieten eine wertvolle Hilfe für Plattformbetreiber und Verkäufer, die von den neuen Meldepflichten betroffen sind:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Weitere Informationen finden Sie auf dem Internetportal der IHK Würzburg-Schweinfurt:
Plattformen-Steuertransparenzgesetz
Weitere Informationen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz finden Sie mitunter bei eBay:
EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz – Meldepflichten
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umfasst auch Plattformen wie den Facebook Marketplace sowie andere Kleinanzeigengruppen auf Facebook und Instagram. Es ist zu beachten, dass Privatpersonen auf diesen Plattformen mitunter auch keine der folgenden Artikel anbieten dürfen: Medikamente, alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kosmetika, Imitationen von Markenwaren, Gegenstände aus bestimmten geschützten Holzarten, Pelze geschützter Tierarten ohne Bescheinigung, ausgestopfte Tiere, die unter Artenschutz stehen, nicht jugendfreies Material, Raubkopien, private Mitschnitte und Fotos von Konzerten usw.
Es ist legitim, nicht benötigte Artikel zu verkaufen, solange der Erlös die Grenze von 600 Euro pro Person und Jahr nicht überschreitet und der Verkauf nur gelegentlich auf (Online-)Flohmärkten stattfindet. In diesem Fall fallen in der Regel keine Steuern auf die Einnahmen an. Sobald jedoch der Verkauf regelmäßig und organisiert erfolgt und einen signifikanten Zusatzverdienst darstellt, kann aus einem privaten Hobby eine gewerbliche Tätigkeit werden, die steuerpflichtig ist.
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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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