Nicht nur im Mietrecht relevant – Was ist Lärm und warum empfinden wir ihn als störend?
Lärm ist ein ständiger Begleiter unseres Alltags – ob in der Wohnung, im Straßenverkehr oder am Arbeitsplatz. Was für die eine Person eine angenehme Geräuschkulisse darstellt, kann für andere durchaus störender Lärm sein. Lärm bezeichnet dabei Schall, der von Menschen als unangenehm oder belastend empfunden wird. Diese Wahrnehmung ist durchaus subjektiv, denn ein Geräusch, das manche beruhigt, kann andere erheblich stören.
Aus technischer Sicht entsteht Lärm durch Schallwellen, die sich durch Luft, Wasser oder feste Materialien ausbreiten. Die Lautstärke wird in Dezibel (dB) gemessen. Und im Wohnumfeld gibt es keine allgemeingültige Grenze für zulässigen Lärm. Entscheidend sind Faktoren wie Tageszeit, Dauer und Art des Lärms. Nachts gelten in der Regel strengere Vorschriften als tagsüber.
Mietrecht schützt vor unzumutbarem Lärm
Aus mietrechtlicher Sicht bietet das deutsche Recht Bewohnern umfassenden Schutz vor unzumutbarem Lärm. Gemäß § 536 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann eine Mietminderung erfolgen, wenn der Lärm das Wohnen erheblich beeinträchtigt. Beispiele dafür sind anhaltender Baulärm oder eine dauerhaft laute Nachbarschaft.
Aber was ist Lärm genau?
Lärm bezeichnet Schall, der von Menschen als störend, unangenehm oder sogar schädlich wahrgenommen wird. Schall entsteht durch Schwingungen, die sich in Form von Druckwellen durch ein Medium wie Luft oder Wasser ausbreiten. Ob etwas als Lärm empfunden wird, ist subjektiv – ein Geräusch kann für die einen störend sein, für andere aber vollkommen unproblematisch.
Was bedeutet Dezibel (dB) im Zusammenhang mit Lärm?
Dezibel (dB) ist eine logarithmische Maßeinheit, die verwendet wird, um die Lautstärke oder Intensität von Schall zu messen. Sie beschreibt das Verhältnis des gemessenen Schalldrucks zu einem Referenzwert.
Das menschliche Gehör kann extrem leise bis extrem laute Geräusche wahrnehmen, weshalb die logarithmische Skala verwendet wird, um diese großen Unterschiede darzustellen.
Beispiele anhand der dB-Skala und ihre Bedeutung
0 dB: Die Hörschwelle – der leiseste Ton, den ein Mensch gerade noch wahrnehmen kann
10 dB: Rascheln von Blättern
30 dB: Flüstern in einer ruhigen Umgebung
60 dB: Normales Gespräch in etwa 1 Meter Entfernung
85 dB: Startpunkt, ab dem längeres Hören zu Hörschäden führen kann
120 dB: Schmerzgrenze des menschlichen Gehörs (z. B. ein startendes Flugzeug in 25 m Entfernung)
Wie nimmt der Mensch Geräusche wahr?
Der Mensch hört Geräusche im Frequenzbereich von etwa 20 Hz bis 20.000 Hz (20 kHz). Innerhalb dieses Bereichs gibt es bestimmte Frequenzen, die wir empfindlicher wahrnehmen. Zum Beispiel werden mittlere Frequenzen (2.000–5.000 Hz) am besten gehört. Sehr tiefe oder sehr hohe Frequenzen werden schlechter wahrgenommen, vor allem im Alter.
Lautheit vs. Intensität
Die Lautheit eines Geräuschs beschreibt, wie laut es empfunden wird – sie hängt nicht nur von der Intensität (gemessen in dB) ab, sondern auch von der Frequenz.
Zwei Geräusche mit derselben dB-Zahl können unterschiedlich laut wahrgenommen werden, wenn ihre Frequenzen unterschiedlich sind.
Wie laut sind verschiedene Geräusche?
Hier sind einige Beispiele, um ein Gefühl für verschiedene Lautstärken zu bekommen:
0 dB: Hörschwelle: Ein schlafendes Baby in absoluter Stille
20 dB: Ticken einer Armbanduhr
30 dB: Leises Flüstern in einem ruhigen Raum
50 dB: Sanfte Hintergrundmusik oder leiser Regen
60 dB: Normales Gespräch in einer ruhigen Umgebung
70 dB: Staubsauger oder ein vorbeifahrendes Auto aus 10 m Entfernung
85 dB: Verkehrslärm an einer belebten Straße (Hörschutz empfohlen bei längerer Exposition)
100 dB: Motorsäge oder ein sehr lauter Föhn
120 dB: Sirene eines Krankenwagens aus nächster Nähe (Schmerzgrenze)
140 dB: Start eines Düsenjets in unmittelbarer Nähe (sofortige Hörschäden möglich)
Fakten über Lärm und Wahrnehmung
Eine Erhöhung um etwa 10 dB wird vom menschlichen Gehör als doppelt so laut empfunden. Somit nehmen wir ein Geräusch mit 70 dB gefühlt als doppelt so laut wahr wie vergleichsweise ein Geräusch mit 60 dB.
Vor allem: Nehmen Sie Lärm ernst, denn schon ab 85 dB kann dauerhafte Lärmbelastung zu Hörschäden führen! Daher sind Ohrstöpsel oder Gehörschutz in lauten Umgebungen wichtig.
Lärm belastet physisch und psychisch
Lärm ist ein vielschichtiges Phänomen, das uns nicht nur physisch, sondern auch psychisch belastet. Die Wahrnehmung von Lärm als störend hängt maßgeblich von psychologischen Faktoren ab. Geräusche, die als unkontrollierbar, unerwartet oder penetrant wahrgenommen werden, aktivieren das Stresszentrum unseres Gehirns. Dabei spielt die Situation eine entscheidende Rolle: Während ein lautes Konzert der Lieblingsband oft als angenehm oder zumindest akzeptabel empfunden wird, löst der gleich laute Lärm eines Presslufthammers häufig Stress oder Unwohlsein aus. Diese Diskrepanz verdeutlicht, dass unsere Reaktion auf Lärm stark subjektiv geprägt ist.
Lärm schadet der Gesundheit!
Besonders alarmierend ist, dass Lärmbelastung nicht nur akut stört, sondern langfristige gesundheitliche Folgen haben kann. Einmal erlittene Gehörschäden, wie durch übermäßige Lautstärke, sind meist irreversibel. Daher ist es essenziell, präventive Maßnahmen zur Lärmminderung zu ergreifen – sowohl durch technische Hilfsmittel als auch durch bewusstes Verhalten.
Technische Maßnahmen wie Schalldämpfer, schalldichte Fenster oder der Einsatz von Teppichen und Vorhängen können Lärm effektiv reduzieren. Schalldämpfer finden vor allem in industriellen oder verkehrsnahen Bereichen Anwendung, während schalldichte Fenster besonders in Wohnräumen gegen störende Geräusche von außen schützen. Teppiche und Vorhänge tragen zudem dazu bei, die Geräuschkulisse in Innenräumen zu dämpfen, indem sie Schallwellen absorbieren und den Nachhall minimieren.Auch durch bewusstes Verhalten lässt sich Lärmbelastung reduzieren. Dazu gehört, leise zu sprechen, Geräte wie Fernseher oder Musikanlagen auf moderate Lautstärken einzustellen und lärmintensive Tätigkeiten auf Tageszeiten zu verlegen, in denen sie andere weniger stören.
Direkt beim Bundesministerium der Justiz können Sie genau einsehen, was § 536, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), besagt:Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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