Landesweite Beflaggung zum Tag des Grundgesetzes, am 23. Mai 2025

Erschienen am: 23. Mai 2025

Rechtsanwaeltin Susanne Kilian - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113Am Freitag, dem 23. Mai 2025, findet aus Anlass der Verkündung des Grundgesetzes eine landesweite Beflaggung aller staatlichen Dienstgebäude statt. Alle Gemeinden, Landkreise, Bezirke sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts sind aufgerufen, sich an der Beflaggung zu beteiligen.
Hintergrund: 23. Mai – Tag des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland durch den Parlamentarischen Rat verkündet, nachdem es in der Vorwoche von der Mehrheit der Landtage der westdeutschen Länder angenommen worden war.
Mit Ablauf dieses Tages trat es in Kraft – und markiert somit den verfassungsrechtlichen Gründungsakt der Bundesrepublik Deutschland.
Der 23. Mai ist daher nicht nur ein bedeutendes historisches Datum, sondern steht auch symbolisch für die freiheitlich-demokratische Grundordnung unseres Landes. Die jährliche Beflaggung unterstreicht die bleibende Bedeutung des Grundgesetzes als Fundament unseres Staatswesens.

Ursprünglich galt das Grundgesetz nur für die Bundesrepublik Deutschland, da die DDR am 30. Mai 1949 ihre eigene Verfassung annahm. Dennoch wurde in der Präambel des Grundgesetzes betont, dass das gesamte deutsche Volk aufgerufen bleibt, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Seit der deutschen Vereinigung am 3. Oktober 1990 gilt das Grundgesetz gemäß der heute gültigen Präambel für das gesamte deutsche Volk.

Also dann: Happy Birthday Grundgesetz!

Eine kleine, feine Auswahl lesenswerter Beiträge zu diesem Thema:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Liste der Artikel des Grundgesetzes
Das Erbe der „Mütter und Väter“ des Grundgesetzes
Eine Würdigung der „Mütter des Grundgesetzes“
Adenauer unterzeichnete als Erster
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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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„Landesweite Beflaggung zum Tag des Grundgesetzes, am 23. Mai 2025“

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