Mutter-Kind-Beziehung: Welche Gesetze gelten hierzu in Deutschland?

Erschienen am: 20. Juni 2025

Rechtsanwaeltin Susanne Kilian - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113

Die rechtliche Beziehung zwischen Mutter und Kind ist in Deutschland umfassend geregelt und genießt besonderen Schutz. Sie ist nicht nur ein zentrales Thema des Zivilrechts, sondern auch im Verfassungs- und Sozialrecht fest verankert. Die rechtlichen Regelungen betreffen dabei sowohl die Feststellung der Mutterschaft als auch Pflichten wie Unterhalt und Sorge sowie die umfassenden Schutzrechte der Mutter vor und nach der Geburt.
Im Mittelpunkt stehen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das Grundgesetz (GG) sowie eine Reihe weiterer Gesetze, etwa das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das Bundeskindergeldgesetz (BKGG), das Sozialgesetzbuch (SGB VIII) oder das Gesetz über die Kooperation im Kinderschutz (KKG). Sie alle tragen dazu bei, die Rechte der Mutter zu wahren, das Kindeswohl zu fördern und die Fürsorge der Gemeinschaft gegenüber Familien sicherzustellen.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das BGB enthält die grundlegenden zivilrechtlichen Regelungen zur rechtlichen Beziehung zwischen Mutter und Kind.

§ 1591 BGB – Mutter eines Kindes
„Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.“
Diese Vorschrift regelt die rechtliche Mutterschaft eindeutig.

§§ 1601 ff. BGB – Unterhaltspflicht
Die Mutter ist – wie der Vater – zum Unterhalt des Kindes verpflichtet.

§§ 1626 ff. BGB – Elterliche Sorge
Die Mutter hat automatisch das alleinige Sorgerecht, wenn sie nicht verheiratet ist und keine gemeinsame Sorge mit dem Vater erklärt wurde.

§ 1631 BGB – Personensorge, insbesondere Pflege, Erziehung, Aufenthaltsbestimmung
Regelt die Rechte und Pflichten der Mutter gegenüber dem Kind.

Grundgesetz (GG)
Die rechtliche Stellung der Mutter wird durch das Grundgesetz besonders geschützt.

Art. 6 Abs. 2 GG – Elternrecht
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Verfassungsrechtlicher Schutz der Eltern-Kind-Beziehung.

Art. 6 Abs. 4 GG – Schutz der Mutter
„Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Schützt die Gesundheit der Mutter vor und nach der Geburt, u.a. durch Beschäftigungsverbote, Mutterschutzfristen und Kündigungsschutz.

Bundeskindergeldgesetz (BKGG) & Einkommensteuergesetz (EStG)
Regelt finanzielle Leistungen für Mütter (z. B. Kindergeld, Kinderfreibetrag).

Gesetz über die Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)
Regelt, wie Behörden zusammenarbeiten, um das Kindeswohl zu sichern – betrifft auch Pflichten und Rechte der Mutter im Kinderschutz.

SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Enthält Regelungen zu Unterstützungsleistungen für Mütter und Kinder, z. B. Erziehungsberatung, Hilfe zur Erziehung.

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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