Mehr Sicherheit und Transparenz im Netz: Das Gesetz über digitale Dienste (GdD) / Digital Services Act (DSA)

Erschienen am: 8. November 2024

Frank Barthel, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für StrafrechtDas Gesetz über digitale Dienste (GdD), auch bekannt als Digital Services Act (DSA), schafft eine sichere und verantwortungsvolle Online-Umgebung in der EU. Es setzt klare Regeln für Plattformen wie soziale Netzwerke, Marktplätze und App-Stores und zielt darauf ab, die Verbreitung illegaler Inhalte und von Desinformation zu verhindern. Der Schutz der Nutzerrechte sowie eine transparente Moderation von Inhalten stehen dabei im Vordergrund. Besondere Schutzmaßnahmen gelten für Minderjährige, die von gezielter Werbung ausgeschlossen sind. Seit Februar 2024 müssen alle Plattformen die neuen Vorschriften befolgen.

Überprüfung algorithmischer Systeme
Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen mit mehr als 45 Millionen Nutzern innerhalb der EU gelten diese Anforderungen bereits seit August 2023. Nationale und europäische Behörden überwachen die Einhaltung. Die EU-Kommission kann bei Verstößen Geldbußen von bis zu 6 % des Jahresumsatzes verhängen und verfügt über weitreichende Ermittlungsbefugnisse wie den Zugang zu Algorithmen. Das Europäische Zentrum für Algorithmische Transparenz (ECAT) unterstützt die Überprüfung algorithmischer Systeme.

Einhaltung der Vorschriften durch Plattformen und Suchmaschinen
In Deutschland ergänzt das neue Digitale-Dienste-Gesetz diese EU-Vorgaben. Es wurde vom Bundeskabinett beschlossen und legt fest, dass die Bundesnetzagentur als zentrale Aufsichtsbehörde agiert. Sie überwacht die Einhaltung der Vorschriften durch Plattformen und Suchmaschinen und bearbeitet Meldungen zu rechtswidrigen Inhalten. Neben der Bundesnetzagentur übernehmen weitere Stellen wie die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI), spezifische Aufgaben.

Das GdD trägt damit maßgeblich zur digitalen Sicherheit in Europa bei
Das GdD sorgt nicht nur für die Entfernung illegaler Inhalte, sondern schützt umfassend die Grundrechte der Nutzer und stellt sicher, dass diese ihre Entscheidungsfreiheit im Netz bewahren. Dark Patterns, die Nutzer zu bestimmten Entscheidungen verleiten, werden verboten. Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den klaren Regelungen und einem fairen Zugang zum Binnenmarkt. Die neuen Vorschriften gelten für alle Online-Vermittler, die im Binnenmarkt aktiv sind – egal, ob sie in der EU ansässig sind oder nicht. Das GdD trägt damit maßgeblich zur digitalen Sicherheit in Europa bei, indem es klare Verantwortlichkeiten schafft, Verbraucher schützt und die systemischen Risiken großer Plattformen reduziert.

Weitere Informationen stellt Ihnen das „Presse- und Informationsamt der Bundesregierung“ zur Verfügung:
Das Gesetz über digitale Dienste

Weitere Informationen finden Sie auch direkt auf der Webseite der „Europäische Kommission / Generaldirektion Kommunikation“:
Gesetz über digitale Dienste

Was ist eigentlich die Generaldirektion Kommunikation? Wikipedia erklärt es Ihnen:
Generaldirektion Kommunikation

Nachlesen können Sie das Digitale-Dienste-Gesetz beispielsweise direkt auf dem Internetauftritt des „Bundesministeriums der Justiz“:
Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)

Weitere Informationen zum „Europäischen Zentrum für Algorithm-Transparenz (ECAT)“ finden Sie hier:
Durchsetzung des Gesetzes über digitale Dienste

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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„Das Gesetz über digitale Dienste (GdD) / Digital Services Act (DSA)“

Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.

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