Geld stinkt nicht, kann aber ganz schön schmutzig sein

Erschienen am: 7. November 2024

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtBargeld wechselt oft den Besitzer und wird dabei mit allerlei Keimen und Bakterien belastet. Untersuchungen zeigen, dass sich auf einem einzigen Geldschein bis zu 3.000 verschiedene Bakterienarten tummeln können. Besonders die Baumwollfasern der Euro-Scheine bieten durch ihre im Laufe der Zeit raue Oberfläche einen idealen Nährboden für Mikroben.
Im Gegensatz dazu haben Münzen aus Materialien wie Kupfer antibakterielle Eigenschaften und tragen deshalb weniger Keime. Aber obwohl Geldscheine so viele Mikroorganismen beherbergen, ist ein Gesundheitsrisiko recht niedrig. Die meisten Viren auf Geldscheinen trocknen nämlich schnell aus und verlieren ihre Wirkung. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, sich durch Bargeld mit Krankheiten anzustecken, sehr gering. Dennoch ist es ratsam, die Hände regelmäßig zu waschen – besonders nach dem Umgang mit Bargeld und vor dem Essen.

Ansteckungsgefahr für Menschen mit einem intakten Immunsystem gering
Eine vermeintliche hygienische Alternative zum Bargeld ist das kontaktlose Bezahlen per Karte oder Smartphone. Damit lässt sich der direkte Kontakt vermeiden und das Risiko einer Keimübertragung senken. Aber auch wenn unser Geld, Bakterien und Keime mit sich trägt, bleibt die Ansteckungsgefahr für Menschen mit einem intakten Immunsystem gering – solange man auf einfache Hygieneregeln achtet.
Aber nicht nur auf Geldscheinen sammeln sich Keime, sondern auch auf anderen, alltäglichen Gegenständen. Dinge wie Tastatur und Computermaus, Smartphone, Fernbedienung, Küchenschwamm und -lappen, Handtuch,  Kaffeemaschine, Schneidebrett, Kühlschrankgriff und Lichtschalter sind tägliche Berührungspunkte für Keime. Sie werden oft genutzt und selten desinfiziert, wodurch sie zu idealen Sammelstellen für Mikroorganismen werden. Eine regelmäßige Reinigung dieser Oberflächen ist deshalb sinnvoll, um die Hygiene im Alltag zu verbessern.

Bundesbankgesetz und Münzgesetz
Übrigens: In Deutschland regeln das Bundesbankgesetz und das Münzgesetz das Bargeld. Laut Bundesbankgesetz darf nur die Deutsche Bundesbank Banknoten ausgeben, die als unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel gelten. Das Münzgesetz regelt die Annahmepflicht von Münzen, allerdings mit Begrenzungen (z. B. maximal 50 Münzen pro Zahlung). Ergänzt werden diese Vorschriften durch die EU-Verordnung (EG) Nr. 974/98, die den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel in der gesamten Eurozone festlegt.

Aus was besteht eigentlich ein Geldschein in Europa? Der „Bundesverband deutscher Banken e.V.“ erklärt es Ihnen:
Von der Baumwolle zur Banknote

Besteht ein Infektionsrisiko durch Geldscheine? Nein, ein Bericht der „Deutschen Bundesbank“, Frankfurt am Main:
Von Bargeld geht kein besonderes Infektionsrisiko für Bürger aus

Mehr zum Bundesbankgesetz und Münzgesetz finden Sie direkt auf dem Internetauftritt des „Bundesministeriums der Justiz“:
Gesetz über die Deutsche Bundesbank
Münzgesetz (MünzG)

Mehr zur EU-Verordnung (EG) Nr. 974/98:
Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro

Ein wissenswerter Beitrag zum Thema vom „Handelsverband Deutschland – HDE e.V.“:
Nur begrenzte Münzgeldannahme

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Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
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Geld stinkt nicht, kann aber ganz schön schmutzig sein“

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