Eherecht in Deutschland – Aspekte, Fakten und Beispiele aus dem Alltag

Erschienen am: 25. Februar 2025

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtIn Deutschland ist die Ehe nicht nur eine romantische Verbindung, sondern auch ein rechtlich bindender Vertrag, der klare Rechte und Pflichten für beide Partner festlegt. Das Eherecht regelt dabei, was die Partner füreinander tun müssen und welche Rechte ihnen zustehen. Es umfasst wichtige Themen wie eheliche Pflichten und Rechte, das Namensrecht sowie erbrechtliche Regelungen. Diese rechtlichen Grundlagen beeinflussen nicht nur das tägliche Leben der Ehepartner, sondern können auch entscheidende Auswirkungen im Falle einer Scheidung oder beim Tod eines Partners haben.

Ehepflichten und Rechte der Ehepartner
Gesetzliche Grundlage: § 1353 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Die Ehe in Deutschland ist mehr als ein romantisches Versprechen – sie ist auch mit klaren rechtlichen Verpflichtungen verbunden. § 1353 BGB legt fest, dass Ehepartner sich einander Treue, Unterstützung und Fürsorge leisten müssen. Diese Pflichten gehen weit über den Alltag hinaus und beinhalten eine Verantwortung füreinander, die sowohl in guten als auch in schlechten Zeiten gilt.
Beispiel: Wenn ein Ehepartner schwer erkrankt, ist der andere nicht nur emotionaler Beistand, sondern auch verpflichtet, für die Pflege zu sorgen. Dies kann durch die Organisation von medizinischer Betreuung oder durch die Übernahme praktischer Aufgaben im Haushalt geschehen.
Ein weiteres Beispiel könnte sein, dass ein Ehepartner die finanzielle Verantwortung übernimmt, wenn der andere aufgrund von Krankheit oder Berufseinschränkungen nicht arbeiten kann. So wird die gegenseitige Unterstützung nicht nur emotional, sondern auch praktisch und finanziell im Gesetz verankert.

Güterstand und Vermögensaufteilung
Gesetzliche Grundlage: § 1363 BGB (Zugewinngemeinschaft)
In Deutschland leben Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, es sei denn, sie haben eine andere Regelung wie eine Gütertrennung im Ehevertrag getroffen. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung fair geteilt wird, unabhängig davon, wer wie viel zum Familieneinkommen beigetragen hat.
Beispiel: Nehmen wir an, ein Ehepartner verdient 3.000 Euro im Monat, der andere nur 1.500 Euro. Auch wenn die Einkommen unterschiedlich sind, wird das Vermögen, das in dieser Zeit gemeinsam erwirtschaftet wurde, gleichmäßig geteilt. Die Zugewinngemeinschaft stellt sicher, dass beide Partner im Falle einer Scheidung gerecht behandelt werden und niemand benachteiligt ist. Dieser Ausgleich sorgt dafür, dass ein Partner nicht mit leeren Händen dasteht, wenn der andere während der Ehe ein höheres Einkommen hatte oder beruflich erfolgreicher war. Die Idee dahinter: Die Ehe ist eine Partnerschaft, in der beide Partner ihren Teil zu gemeinsamen Zielen und einer gemeinsamen Lebensqualität beitragen.

Namensrecht
Gesetzliche Grundlage: § 1355 BGB
In Deutschland haben Ehepartner das Recht, ihren gemeinsamen Namen zu wählen. Dies kann der Nachname eines Partners sein oder ein Doppelname. Die Entscheidung liegt ganz beim Paar, wobei dieser Name nicht nur für die Ehepartner, sondern auch für ihre Kinder von Bedeutung ist.
Beispiel: Ein Paar entscheidet sich nach der Hochzeit für den Nachnamen des Mannes. Auch wenn die Frau beruflich weiterhin ihren Geburtsnamen führt, tragen alle Kinder des Paares den gemeinsamen Nachnamen. Dies ist eine gängige Praxis, da sie zur rechtlichen Identität der Familie beiträgt und in vielen Fällen auch praktische Vorteile bringt – vor allem im Ausland oder bei der Organisation von Behördengängen.
Das Namensrecht bietet also nicht nur eine symbolische Bedeutung für die Partnerschaft, sondern hilft auch dabei, die familiäre Einheit rechtlich zu dokumentieren und zu schützen.

Erbrecht
Gesetzliche Grundlage: § 1931 BGB
Stirbt ein Ehepartner ohne Testament, erbt der überlebende Partner gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Das bedeutet, dass der Ehepartner immer ein gesetzlicher Erbe ist, was besonders wichtig ist, wenn keine Kinder vorhanden sind.
Beispiel: Ein Ehepaar hat keine Kinder, und ein Ehepartner verstirbt. In diesem Fall erbt der überlebende Partner in der Regel einen Anteil am gemeinsamen Vermögen, wobei das Erbe auch an andere Verwandte des Verstorbenen gehen kann, wenn der überlebende Partner nicht der alleinige Erbe ist oder das Erbe durch den gesetzlichen Erbanteil des Partners nicht vollständig abgedeckt ist. Das Erbrecht sorgt dafür, dass der hinterbliebene Partner nicht mit nichts dasteht und auch nach dem Tod des Partners rechtlich abgesichert bleibt. Dieses Erbrecht ist besonders relevant, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat – der überlebende Ehepartner ist dann automatisch der Erste, der vom Vermögen des anderen profitiert.

Steuerrecht – Ehegattensplitting
Gesetzliche Grundlage: Einkommensteuergesetz (EStG)
Eine der größten finanziellen Vorteile der Ehe ist das Ehegattensplitting. Es ermöglicht verheirateten Paaren, ihre Einkommen steuerlich zu vereinen, was zu einer insgesamt niedrigeren Steuerlast führen kann, besonders wenn die Einkommen stark differieren. Beispiel: Ein Ehepartner verdient 70.000 Euro im Jahr, der andere nur 10.000 Euro. Durch das Ehegattensplitting wird das gemeinsame Einkommen auf beide Partner aufgeteilt, sodass jeder Partner mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert wird. Dies reduziert die Steuerlast und sorgt dafür, dass Paare mit unterschiedlichen Einkommen deutlich profitieren können. Der steuerliche Vorteil des Ehegattensplittings ist ein erheblicher Grund, warum viele Paare sich für eine Heirat entscheiden, da es zu einer deutlich günstigeren Steuerveranlagung führt.

Ausländerrecht – Ehe mit einem Partner aus dem Ausland
Gesetzliche Grundlage: Aufenthaltsgesetz
Heiratet ein deutscher Staatsbürger einen Partner aus einem Nicht-EU-Land, kann der ausländische Partner unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland erhalten. Dies ermöglicht dem Partner nicht nur das Leben in Deutschland, sondern auch die Möglichkeit zu arbeiten.
Beispiel: Ein deutscher Staatsbürger heiratet einen Partner aus Kanada. Der kanadische Partner kann nun, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nachgewiesen wird, eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten und in Deutschland arbeiten, ohne jedes Jahr ein neues Visum beantragen zu müssen. Dieses Recht schützt Paare, die aus verschiedenen Ländern stammen, und stellt sicher, dass ihre Beziehung nicht durch bürokratische Hürden belastet wird.

Scheidung und Unterhalt
Gesetzliche Grundlage: § 1361 BGB
Im Falle einer Scheidung können Ehepartner Anspruch auf Unterhalt haben, wenn sie während der Ehe weniger zum Familieneinkommen beigetragen haben oder aus anderen Gründen finanziell benachteiligt sind. Insbesondere wenn ein Partner aufgrund von Kinderbetreuung oder Arbeitslosigkeit nicht für sich selbst sorgen kann, kann der andere Partner verpflichtet werden, Unterhalt zu zahlen.
Beispiel: Ein Ehepartner hat während der Ehe als Alleinverdiener fungiert, der andere hat sich um die Kinderbetreuung gekümmert. Nach der Scheidung wird der unterhaltsberechtigte Ehepartner, der während der Ehe auf das Einkommen des anderen angewiesen war, vom zahlenden Partner finanziell unterstützt, um den Lebensstandard zu wahren.

Fazit
Abschließend lässt sich sagen, dass das Eherecht in Deutschland nicht nur die eheliche Gemeinschaft schützt, sondern auch eine faire und gerechte rechtliche Grundlage im Alltag der Partner bietet. Vom Namensrecht über das Erbrecht bis hin zu steuerlichen Vorteilen und der rechtlichen Absicherung bei einer Scheidung – die Ehe bringt zahlreiche rechtliche Vorteile und Pflichten mit sich, die sowohl im positiven als auch im negativen Fall für eine gerechte Lösung sorgen.

Die im Beitrag aufgeführten Gesetze können direkt online beim „Bundesministerium der Justiz“ eingesehen werden:

§ 1353 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft

§ 1363 BGB (Zugewinngemeinschaft)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1363 Zugewinngemeinschaft

§ 1355 BGB (Ehename)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1355 Ehename

§ 1931 BGB (Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1931 Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

§ 1361 BGB (Unterhalt bei Getrenntleben)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 1361 Unterhalt bei Getrenntlebebenden

Einkommensteuergesetz (EStG)
Einkommensteuergesetz

Aufenthaltsgesetz
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet

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Susanne Kilian, Fachanwältin für Familien- und Verkehrsrecht, Kitzingen
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Kleine Figur Justitia. Schwert und Waagschale sowie Gesetzestext.

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