Bundespolizei bestimmt weitere Waffenverbotszonen in Bayern bis Heiligabend 2024

Erschienen am: 25. November 2024

Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - FüllfederhalterVon Ende November bis zum 24. Dezember 2024 (siehe Liste) gilt an den folgenden Hauptbahnhöfen in Bayern ein generelles Verbot, Waffen jeglicher Art mitzuführen. Dies schließt sowohl Schusswaffen als auch Messer und andere Stichwaffen ein.
Hierzu zählen Aschaffenburg, Augsburg, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg:
– Hauptbahnhof Aschaffenburg: 23. November, 9 Uhr, bis 23. Dezember, 6 Uhr
– Hauptbahnhof Augsburg: 25. November, 15 Uhr, bis 24. Dezember, 15 Uhr
– Hauptbahnhof Nürnberg: 29. November 2024, 8 Uhr, bis 24. Dezember 2024, 16 Uhr
– Hauptbahnhof Regensburg: 25. November, 9 Uhr, bis 24. Dezember, 6 Uhr
– Hauptbahnhof Würzburg: 29. November, 15 Uhr, bis 24. Dezember, 6 Uhr
– Hauptbahnhof München (inklusive S-Bahnsteige), Ostbahnhof und Bahnhof Pasing sowie an den S-Bahnhaltepunkten Marienplatz und Karlsplatz (Stachus): 29. November, 10 Uhr, bis 24. Dezember, 15 Uhr

Die Bundespolizei hat von Ende November bis kurz vor Weihnachten an mehreren Bahnhöfen in Bayern ein Verbot des Mitführens von Waffen und gefährlichen Gegenständen verhängt. Ziel dieser Maßnahme ist es, Gewaltstraftaten zu verhindern und die Sicherheit von Reisenden sowie Einsatzkräften während des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit zu gewährleisten. Das Verbot gilt in allen Gebäudeteilen der betroffenen Hauptbahnhöfe, einschließlich der Personentunnel, Bahnsteige und öffentlich zugänglichen Bereiche.

Auch Taschenmesser mit feststehenden Klingen über vier Zentimeter
Verboten sind nicht nur Schusswaffen, Schreckschusswaffen und klassische Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, sondern auch zahlreiche Alltagsgegenstände, die als Waffen missbraucht werden könnten. Dazu zählen Messer aller Art, einschließlich Obstschälmesser. Aber auch Taschenmesser mit feststehenden Klingen über vier Zentimeter, Arbeits- und Haushaltsscheren, Werkzeuge wie Schraubenzieher, Teppichmesser oder Eispickel sowie Selbstverteidigungswaffen wie Pfeffersprays. Auch Feuerwerkskörper können unter das Verbot fallen.

Es drohen Geldstrafen, Strafverfahren, Platzverweise
Ausnahmen gelten nur für Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise Jäger, Handwerker oder Sicherheitspersonal. Diese müssen jedoch glaubhaft nachweisen können, warum sie die entsprechenden Gegenstände mitführen. Verstöße gegen das Verbot werden konsequent kontrolliert und geahndet. Dabei können die verbotenen Gegenstände beschlagnahmt werden. Zudem drohen Geldstrafen, Strafverfahren, Platzverweise oder sogar ein Bahnhofsverbot.

Erhöhtes Sicherheitsniveau während der Vorweihnachtszeit
Die Bundespolizei möchte die Reisenden sensibilisieren, dass auch vermeintlich harmlose Gegenstände zu gefährlichen Waffen umfunktioniert werden können. Sie warnt zudem davor, dass Selbstverteidigungswaffen oft nur trügerische Sicherheit bieten, da sie zur Eskalation von Gewalt beitragen und sogar gegen ihre Besitzer eingesetzt werden könnten. Über Plakate und gezielte Ansprache an den Bahnhöfen werden Reisende auf die Regelungen aufmerksam gemacht, um ein erhöhtes Sicherheitsniveau während der Vorweihnachtszeit zu gewährleisten.

Ein wenig Lesestoff für Sie zum Thema Waffenverbotszonen vom „Kommunal- und Schul-Verlag“, Wiesbaden:
Die Einrichtung von Waffenverbotszonen durch Polizei oder Ordnungsbehörden

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Frank Barthel, Fachanwalt für Strafrecht, Kitzingen
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