Tagessätze im deutschen Strafrecht: Was bedeuten sie? Was ist das?

Erschienen am: 25. August 2026

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtTagessätze – was bedeutet das eigentlich? Bei einer Geldstrafe im Strafrecht kommt es nicht nur darauf an, wie viel man zahlen muss. Entscheidend ist auch, wie viele Tagessätze das Gericht verhängt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich wiederum nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Und dann gibt es noch die bekannte Grenze von 90 Tagessätzen, die für das Führungszeugnis besonders wichtig sein kann.

Geldstrafe, Tagessätze und Führungszeugnis, wie hängt das eigentlich zusammen?
Warum wird eine Geldstrafe einmal mit 20, ein anderes Mal mit 90 oder sogar 180 Tagessätzen verhängt? Und warum kann ein Tagessatz bei einer Person 20 Euro, bei einer anderen aber 100 Euro betragen? Entscheidend sind dabei zwei verschiedene Faktoren, nämlich die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes.
Wer im deutschen Strafrecht mit dem Begriff Tagessätze konfrontiert wird, fragt sich anfangs, was diese eigentlich bedeuten. Mitunter ist auch nicht sofort klar, wann eine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird und was die Höhe und Anzahl dieser Tagessätze über die Strafe selbst aussagen.
Zunächst einmal muss man wissen, dass eine Geldstrafe in Deutschland grundsätzlich in Tagessätzen festgesetzt wird. Das Gericht bestimmt dabei sowohl die Anzahl der Tagessätze als auch die Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Für Laien stellen sich dabei schnell weitere Fragen, etwa ob man nach einer Verurteilung automatisch vorbestraft ist und worin eigentlich der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und der Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages liegt.

Eine Zahlung an die Staatskasse in einem Verfahren bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung
Gerade für Laien sind diese Begriffe nicht immer leicht auseinanderzuhalten. Wichtig ist daher zunächst, dass eine Zahlung an die Staatskasse nicht automatisch bedeutet, dass jemand verurteilt wurde oder als vorbestraft gilt. Entscheidend ist vielmehr, warum die Zahlung erfolgt und in welchem rechtlichen Zusammenhang sie steht. Dieser Beitrag soll deshalb vor allem einen verständlichen Überblick für Laien geben. Die einzelnen Themen werden bewusst vereinfacht dargestellt, damit auch ohne juristische Vorkenntnisse die grundlegenden Zusammenhänge verstanden werden können. Dabei geht es nicht darum, sämtliche rechtlichen Einzelheiten, Sonderfälle und Ausnahmen des Strafrechts oder des Führungszeugnisrechts darzustellen.
Die rechtlichen Regelungen können im Einzelfall von weiteren Umständen abhängen. Wer von einer konkreten strafrechtlichen Situation betroffen ist, sollte deshalb berücksichtigen, dass die hier dargestellten Grundsätze nicht jede Besonderheit des jeweiligen Falls abbilden können.
Was also bedeuten Tagessätze, wie funktioniert eine Geldstrafe, wann liegt eine Verurteilung vor und was hat es mit einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages auf sich?

Was sind Tagessätze bei einer Geldstrafe?
Eine Geldstrafe wird im deutschen Strafrecht nicht einfach als ein einziger Eurobetrag festgesetzt. Das Gericht bestimmt vielmehr zunächst die Anzahl der Tagessätze und anschließend die Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze soll dabei vor allem widerspiegeln, wie schwer die begangene Straftat und die Schuld des Täters wiegen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich dagegen grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Eine Gesamtstrafe ergibt sich somit aus einer einfachen Rechnung
Anzahl der Tagessätze × Höhe eines Tagessatzes = Geldstrafe
Beispiel: Ein Gericht verhängt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. Die Gesamtgeldstrafe beträgt dann 1.500 Euro.
Der festgesetzte Betrag einer Geldstrafe wird grundsätzlich weder verzinst noch automatisch an die Inflation angepasst. Das gilt auch dann, wenn eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestattet wird.

Wieso kann die Höhe eines Tagessatzes unterschiedlich hoch sein?
Das Tagessatzsystem soll verhindern, dass eine Geldstrafe für Menschen mit sehr unterschiedlichen Einkommen völlig unterschiedlich ins Gewicht fällt. Natürlich lässt sich dadurch niemals vollständig erreichen, dass eine Geldstrafe für jeden Menschen die gleiche finanzielle Belastung darstellt oder bei jedem die gleiche abschreckende Wirkung entfaltet. Durch die Anzahl der Tagessätze und insbesondere durch die entsprechende Festlegung der Höhe eines einzelnen Tagessatzes wird jedoch zumindest versucht, die Geldstrafe an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen anzupassen.
Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch mehr als sinnvoll, schließlich steht verschiedenen Personen monatlich unterschiedlich viel Geld zur Verfügung, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Höhe des einzelnen Tagessatzes
Bei der Bemessung der Höhe des einzelnen Tagessatzes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt. Die Geldstrafe soll deshalb nicht nur dem Betrag nach, sondern auch in ihrer tatsächlichen finanziellen Belastung angemessen sein. Die Anzahl der Tagessätze bleibt dabei jedoch unabhängig vom Einkommen.
Beispiel: Nehmen wir zwei Personen, die wegen einer vergleichbaren Straftat jeweils zu 30 Tagessätzen verurteilt werden. Person A hat geringere Einkünfte, sodass das Gericht die Höhe eines Tagessatzes auf 30 Euro festsetzt. Insgesamt muss sie damit 900 Euro Geldstrafe zahlen. Bei Person B sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich besser. Das Gericht kann deshalb beispielsweise einen Tagessatz von 100 Euro festsetzen. Bei ebenfalls 30 Tagessätzen ergibt sich damit eine Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass 30 Tagessätze nicht automatisch 30 Euro bedeuten. Ebenso bedeuten 30 Tagessätze weder 30 Euro pro Tag noch 30 Tage Gefängnis. Die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sind zwei getrennte Bestandteile der Geldstrafe.

Was bedeutet die Anzahl der Tagessätze?
Die Anzahl der Tagessätze ist insbesondere für die strafrechtliche Bewertung von Bedeutung. Je höher die Anzahl, desto schwerer fällt grundsätzlich die verhängte Geldstrafe aus. Dabei lässt sich allerdings nicht sagen, dass beispielsweise 30 Tagessätze immer eine bestimmte Art von Straftat bedeuten. Welche Strafe angemessen ist, hängt vom jeweiligen Delikt, den Umständen der Tat, dem Schaden, dem Verhalten des Täters und weiteren Faktoren ab. Die Tagessatzanzahl ist deshalb nicht einfach mit einer festen „Preisliste“ für Straftaten gleichzusetzen.

Ist man bei einer Geldstrafe automatisch vorbestraft?
Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Verurteilung. Wer also von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird, ist tatsächlich verurteilt worden. Trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass diese Verurteilung auch im Führungszeugnis auftaucht oder dass jeder von der Verurteilung erfahren kann. Entscheidend ist deshalb, zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis zu unterscheiden. Eine rechtskräftige Verurteilung wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Das Bundeszentralregister ist ein behördliches Register, in dem strafrechtliche Entscheidungen gespeichert werden. Das Führungszeugnis ist dagegen lediglich ein Auszug aus bestimmten Eintragungen, der beispielsweise für Arbeitgeber oder Behörden relevant sein kann. Eine rechtskräftige Geldstrafe wird also grundsätzlich immer in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, was sich auch aus § 4 BZRG ergibt, wonach rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, mit denen auf eine Strafe erkannt wurde, in das Register einzutragen sind.

Führungszeugnis, Geldstrafe , Bundeszentralregister
Es wird die Geldstrafe sowie auch die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes eingetragen.
Wichtig ist aber die Unterscheidung zum Führungszeugnis. Nur weil eine Geldstrafe im Bundeszentralregister steht, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch im Führungszeugnis erscheint. Bei einer einmaligen Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird sie grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen, wenn keine weitere Strafe im Register eingetragen ist.
Allerdings bedeutet die 90-Tagessätze-Regel nicht, dass mehrere Verurteilungen automatisch im Führungszeugnis erscheinen. Werden beispielsweise mehrere Geldstrafen von jeweils höchstens 90 Tagessätzen verhängt, werden diese nicht einfach zusammengerechnet.
Ob und unter welchen Voraussetzungen mehrere Verurteilungen im Führungszeugnis berücksichtigt werden, hängt von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Regelungen ab.

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)
§ 4 Verurteilungen

Was passiert bei einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen?
Bei einer erstmaligen Verurteilung zu einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen gibt es eine wichtige Besonderheit. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird diese Verurteilung grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen. Das bedeutet, wird jemand beispielsweise erstmals zu 50 Tagessätzen verurteilt, ist das zwar eine echte strafrechtliche Verurteilung. Im normalen Führungszeugnis muss diese Verurteilung aber grundsätzlich nicht auftauchen. Die Verurteilung ist damit allerdings nicht gelöscht oder ungeschehen. Sie kann weiterhin im Bundeszentralregister gespeichert sein und für bestimmte gesetzlich vorgesehene Zwecke berücksichtigt werden.

90 Tagessätze sind keine Grenze für eine „Vorstrafe“
Die Zahl von 90 Tagessätzen wird häufig falsch verstanden. Sie bedeutet nicht, dass man bis zu 90 Tagessätzen „nicht vorbestraft“ ist und erst ab 91 Tagessätzen als vorbestraft gilt. Der Begriff „vorbestraft“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Entscheidend ist vielmehr, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt und ob diese in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Auch wer beispielsweise zu 20, 30 oder 50 Tagessätzen verurteilt wurde, hat eine strafrechtliche Verurteilung erhalten. Die Grenze von 90 Tagessätzen ist insbesondere dafür relevant, ob eine einmalige Verurteilung unter den gesetzlichen Voraussetzungen im normalen Führungszeugnis erscheint.
Vereinfacht gesagt kann eine Person also strafrechtlich verurteilt worden sein, ohne dass diese Verurteilung im normalen Führungszeugnis erscheint. Deshalb sollte man die Begriffe „verurteilt“, „vorbestraft“ und „Eintrag im Führungszeugnis“ nicht einfach gleichsetzen.

50 oder 120 Tagessätze – was ist der Unterschied?
Um den Unterschied verständlicher zu machen, hilft ein einfaches Beispiel. Wird eine Person erstmals rechtskräftig zu 50 Tagessätzen verurteilt und liegen keine weiteren relevanten Verurteilungen vor, wird diese Verurteilung unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen. Trotzdem bleibt es eine echte strafrechtliche Verurteilung.
Anders kann es bei einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen aussehen. Eine solche Geldstrafe kann grundsätzlich im normalen Führungszeugnis erscheinen. Daraus ergibt sich ein wichtiger Punkt: Die Grenze von 90 Tagessätzen bedeutet nicht, dass man unterhalb dieser Grenze nicht vorbestraft oder nicht verurteilt ist. Auch 30, 50 oder 90 Tagessätze sind eine strafrechtliche Verurteilung. Die 90-Tagessätze-Grenze ist vielmehr vor allem dafür wichtig, ob eine einmalige Verurteilung im normalen Führungszeugnis sichtbar wird.
Für Laien lässt sich der Unterschied daher einfach merken: Unter 90 Tagessätzen kann eine Verurteilung im normalen Führungszeugnis unsichtbar bleiben, sie ist deshalb aber nicht keine Verurteilung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Zahlung zur Einstellung des Strafverfahrens?
Besonders häufig kommt es zu Verwechslungen, wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Das deutsche Strafprozessrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung gegen Auflagen und Weisungen. Eine wichtige Vorschrift ist hierbei § 153a Strafprozessordnung (StPO). Dabei kann die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen, wenn beispielsweise eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse geleistet wird.
Der entscheidende Unterschied zur Geldstrafe lautet: Bei einer Einstellung nach § 153a StPO kommt es gerade nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Zahlung ist deshalb aber nicht einfach eine „Geldstrafe mit anderem Namen“.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

Bedeutet eine Zahlung nach § 153a StPO, dass man schuldig gesprochen wurde?
Nein, denn wenn ein Strafverfahren beispielsweise nach § 153a StPO gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde, gibt es grundsätzlich kein strafrechtliches Urteil und keinen Schuldspruch. Das bedeutet, die Person wurde nicht durch ein Gericht wegen der Tat verurteilt. Die Einstellung bedeutet allerdings auch nicht zwangsläufig, dass die Ermittlungsbehörden festgestellt hätten, dass die Person unschuldig ist. Das Verfahren wird vielmehr unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Gerade deshalb sollte man eine solche Einstellung weder mit einem Freispruch noch mit einer Verurteilung gleichsetzen.

Sind die Zahlungen bei einer Einstellung eine juristische Strafe?
Eine Geldauflage wird umgangssprachlich häufig als „Strafe“ bezeichnet. Juristisch ist das jedoch etwas anderes. Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die aufgrund einer Verurteilung verhängt wird. Sie besteht aus Tagessätzen. Eine Geldauflage im Rahmen einer Einstellung, beispielsweise nach § 153a StPO, ist dagegen keine Geldstrafe im strafrechtlichen Sinn. Auch die Bezeichnung „Tagessätze“ ist deshalb ein wichtiger Hinweis. Bei einer klassischen Geldstrafe spricht man von einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen. Bei einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wird dagegen grundsätzlich ein konkreter Geldbetrag als Auflage festgelegt.

Als Beispiel: „Ermittlungsverfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt“
Eine Person wird wegen eines möglichen Betrugsdelikts angezeigt. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1.000 Euro. Die Person zahlt die geforderte Summe und die Voraussetzungen für die Einstellung werden erfüllt. Das bedeutet grundsätzlich:
– Es gibt kein Strafurteil.
– Es gibt keinen Schuldspruch.
– Es wurde keine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt.
– Die Person ist aufgrund dieser Einstellung nicht strafrechtlich verurteilt.
– Die Zahlung ist eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Urteil über beispielsweise 30 Tagessätze zu je 40 Euro.

Warum kann ein Strafverfahren überhaupt gegen eine Zahlung eingestellt werden?
Das Strafrecht sieht nicht für jeden strafrechtlichen Vorwurf zwingend eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil vor. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Strafverfahren auch gegen die Erfüllung bestimmter Auflagen eingestellt werden. § 153a StPO ermöglicht eine solche Einstellung unter anderem gegen die Zahlung eines Geldbetrages. Weitere mögliche Auflagen sind beispielsweise die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens oder andere gesetzlich vorgesehene Leistungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegensteht und die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Eine solche Einstellung kann dazu führen, dass ein Strafverfahren ohne Anklage und Hauptverhandlung beendet wird. Wichtig ist dabei, dass die Einstellung nach § 153a StPO keine strafrechtliche Verurteilung darstellt.

Ist man nach einer Einstellung trotzdem „vorbestraft“?
Grundsätzlich gilt, wer lediglich eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Auflage erhält, ist deswegen nicht vorbestraft. Es gibt gerade keine strafrechtliche Verurteilung. Allerdings sollte man auch hier genau hinschauen, denn „nicht vorbestraft“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass über einen früheren Vorgang keinerlei behördliche Informationen existieren. Ermittlungsverfahren und deren Ausgang können unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig dokumentiert sein. Für die Frage, ob eine Person eine strafrechtliche Verurteilung erhalten hat, ist aber entscheidend, dass eine Einstellung nach § 153a StPO keine Verurteilung ist.

Was ist ein Strafbefehl und wie unterscheiden sich dessen Tagessätze?
Eine Geldstrafe kann nicht nur nach einer Gerichtsverhandlung ausgesprochen werden. Bei weniger schweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht beispielsweise den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Wird ein Strafbefehl erlassen und anschließend rechtskräftig, hat er grundsätzlich die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Wenn darin beispielsweise 40 Tagessätze zu je 50 Euro festgesetzt werden, handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe. Das ist etwas völlig anderes als eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage.

Warum sind 90 Tagessätze für das Führungszeugnis so wichtig?
Die Grenze von 90 Tagessätzen ist für viele Menschen besonders relevant, weil sie Auswirkungen darauf haben kann, ob eine einmalige Verurteilung im gewöhnlichen Führungszeugnis erscheint. Wer beispielsweise einmalig zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde und keine weiteren relevanten Eintragungen hat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Führungszeugnis ohne diesen Eintrag erhalten. Wer hingegen beispielsweise zu 120 Tagessätzen verurteilt wurde, muss grundsätzlich damit rechnen, dass die Verurteilung im Führungszeugnis erscheint. Diese Regelung sollte aber nicht als allgemeine Aussage verstanden werden, dass „bis 90 Tagessätze alles egal“ sei. Die Verurteilung existiert trotzdem und kann insbesondere bei weiteren Straftaten oder bestimmten behördlichen beziehungsweise beruflichen Prüfungen eine Rolle spielen.

Was passiert bei mehreren Verurteilungen?
Die 90-Tagessatz-Regelung ist besonders deshalb nicht als pauschale „Vorbestraft-bis-90“-Grenze zu verstehen, weil auch weitere Verurteilungen eine Rolle spielen können. Mehrere Eintragungen können dazu führen, dass eine Verurteilung trotz einer relativ niedrigen Geldstrafe im Führungszeugnis erscheint. Auch die konkrete Art des Führungszeugnisses und die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen. Wer beispielsweise bereits eine frühere strafrechtliche Verurteilung hat und später erneut verurteilt wird, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass eine weitere Geldstrafe unter 90 Tagessätzen automatisch unsichtbar bleibt.

Was ist also der wichtigste Unterschied?
Für Laien lässt sich der Unterschied zwischen Geldstrafe, Geldauflage und Freispruch am einfachsten anhand der jeweiligen rechtlichen Folge verstehen.
Geldstrafe: Die Person wurde wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt und muss die vom Gericht festgesetzte Geldstrafe in Form von Tagessätzen bezahlen.
Geldauflage: Das Strafverfahren wird beispielsweise nach § 153a StPO unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Erfüllung einer Auflage beendet. Es kommt dabei zu keinem Schuldspruch und zu keiner strafrechtlichen Verurteilung.
Freispruch: Das Gericht kommt nach einer Hauptverhandlung zu dem Ergebnis, dass die angeklagte Person nicht verurteilt wird.
Diese drei Möglichkeiten können im Alltag leicht miteinander verwechselt werden. Rechtlich machen sie jedoch einen erheblichen Unterschied, auch wenn in allen Fällen Geld fließen kann oder die betroffene Person finanziell belastet wird.

Ein Beispiel mit jeweils 2.000 Euro
Besonders deutlich wird der Unterschied anhand von drei Fällen, bei denen es jeweils um 2.000 Euro geht.
Fall 1 – Geldstrafe: Person A wird zu 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt und muss damit insgesamt 2.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Es liegt eine strafrechtliche Verurteilung vor.
Fall 2 – Geldauflage: Person B erhält eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO und muss als Auflage 2.000 Euro zahlen. Es liegt aufgrund dieser Einstellung keine strafrechtliche Verurteilung vor.
Fall 3 – Freispruch: Person C wird zunächst angeklagt, anschließend aber vom Gericht freigesprochen. Auch hier liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor.
Obwohl in diesen Fällen jeweils eine finanzielle Belastung von 2.000 Euro entstehen kann, handelt es sich rechtlich um drei völlig unterschiedliche Situationen. Entscheidend ist daher nicht allein, ob jemand Geld bezahlen musste, sondern warum das Geld gezahlt wurde und wie das Strafverfahren beendet wurde.

Fazit: Tagessätze sind nicht dasselbe wie eine Zahlung zur Verfahrenseinstellung. Wer im deutschen Strafrecht von Tagessätzen hört, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Geldstrafe gemeint ist. Die Anzahl der Tagessätze beschreibt dabei im Wesentlichen das Gewicht der verhängten Strafe, während die Höhe des einzelnen Tagessatzes an den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerichtet wird. Eine rechtskräftige Geldstrafe ist eine strafrechtliche Verurteilung. Das gilt auch dann, wenn sie beispielsweise nur 20, 30 oder 60 Tagessätze beträgt.
Die häufig genannte Grenze von 90 Tagessätzen bedeutet dagegen insbesondere, dass eine einmalige Verurteilung innerhalb dieser Grenze unter bestimmten Voraussetzungen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis erscheint. Sie bedeutet nicht, dass keine Verurteilung vorliegt.
Etwas grundlegend anderes ist die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage, etwa nach § 153a StPO. Hier kommt es gerade nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Zahlung ist keine Geldstrafe und die betroffene Person wird durch die Einstellung nicht wegen der Tat verurteilt.
Für die Frage „Bin ich vorbestraft?“ reicht es deshalb nicht aus, lediglich auf den gezahlten Geldbetrag zu schauen. Entscheidend ist vielmehr, wie das Strafverfahren beendet wurde: durch Verurteilung, Strafbefehl, Einstellung oder Freispruch.

Hinweis: Die dargestellten Regelungen geben lediglich einen allgemeinen Überblick und können je nach Einzelfall durch weitere gesetzliche Vorschriften und besondere Umstände ergänzt oder eingeschränkt werden. Speziell bei Fragen zur Verurteilung, zum Führungszeugnis oder zu den Folgen einer Geldstrafe kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falls an.

Mehr zum Thema
Tagessätze im Strafrecht (Wikipedia)

Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber

Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite

Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

Tagessätze im deutschen Strafrecht: Was bedeuten sie? Was ist das?“

Regal A01 - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113

Thomas Böh von Rostkron: „Wenn Ihnen eine Geldstrafe, ein Strafbefehl oder eine strafrechtliche Verurteilung droht, sollten Sie sich nicht erst mit den möglichen Folgen beschäftigen, wenn das Verfahren bereits entschieden ist.“
Gerade vor einer Hauptverhandlung kann es wichtig sein, die eigene Situation, die Vorwürfe und die möglichen Konsequenzen frühzeitig rechtlich einschätzen zu lassen. Sehr gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall, erklären Ihnen die möglichen Folgen und besprechen mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.

Ähnliche Beiträge

Tagessätze im deutschen Strafrecht: Was bedeuten sie? Was ist das?

Erschienen am: 25. August 2026

Thomas Böh von Rostkron, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und SpeditionsrechtTagessätze – was bedeutet das eigentlich? Bei einer Geldstrafe im Strafrecht kommt es nicht nur darauf an, wie viel man zahlen muss. Entscheidend ist auch, wie viele Tagessätze das Gericht verhängt. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich wiederum nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Und dann gibt es noch die bekannte Grenze von 90 Tagessätzen, die für das Führungszeugnis besonders wichtig sein kann.

Geldstrafe, Tagessätze und Führungszeugnis, wie hängt das eigentlich zusammen?
Warum wird eine Geldstrafe einmal mit 20, ein anderes Mal mit 90 oder sogar 180 Tagessätzen verhängt? Und warum kann ein Tagessatz bei einer Person 20 Euro, bei einer anderen aber 100 Euro betragen? Entscheidend sind dabei zwei verschiedene Faktoren, nämlich die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes.
Wer im deutschen Strafrecht mit dem Begriff Tagessätze konfrontiert wird, fragt sich anfangs, was diese eigentlich bedeuten. Mitunter ist auch nicht sofort klar, wann eine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird und was die Höhe und Anzahl dieser Tagessätze über die Strafe selbst aussagen.
Zunächst einmal muss man wissen, dass eine Geldstrafe in Deutschland grundsätzlich in Tagessätzen festgesetzt wird. Das Gericht bestimmt dabei sowohl die Anzahl der Tagessätze als auch die Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Für Laien stellen sich dabei schnell weitere Fragen, etwa ob man nach einer Verurteilung automatisch vorbestraft ist und worin eigentlich der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und der Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages liegt.

Eine Zahlung an die Staatskasse in einem Verfahren bedeutet nicht automatisch eine Verurteilung
Gerade für Laien sind diese Begriffe nicht immer leicht auseinanderzuhalten. Wichtig ist daher zunächst, dass eine Zahlung an die Staatskasse nicht automatisch bedeutet, dass jemand verurteilt wurde oder als vorbestraft gilt. Entscheidend ist vielmehr, warum die Zahlung erfolgt und in welchem rechtlichen Zusammenhang sie steht. Dieser Beitrag soll deshalb vor allem einen verständlichen Überblick für Laien geben. Die einzelnen Themen werden bewusst vereinfacht dargestellt, damit auch ohne juristische Vorkenntnisse die grundlegenden Zusammenhänge verstanden werden können. Dabei geht es nicht darum, sämtliche rechtlichen Einzelheiten, Sonderfälle und Ausnahmen des Strafrechts oder des Führungszeugnisrechts darzustellen.
Die rechtlichen Regelungen können im Einzelfall von weiteren Umständen abhängen. Wer von einer konkreten strafrechtlichen Situation betroffen ist, sollte deshalb berücksichtigen, dass die hier dargestellten Grundsätze nicht jede Besonderheit des jeweiligen Falls abbilden können.
Was also bedeuten Tagessätze, wie funktioniert eine Geldstrafe, wann liegt eine Verurteilung vor und was hat es mit einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines Geldbetrages auf sich?

Was sind Tagessätze bei einer Geldstrafe?
Eine Geldstrafe wird im deutschen Strafrecht nicht einfach als ein einziger Eurobetrag festgesetzt. Das Gericht bestimmt vielmehr zunächst die Anzahl der Tagessätze und anschließend die Höhe eines einzelnen Tagessatzes. Die Anzahl der Tagessätze soll dabei vor allem widerspiegeln, wie schwer die begangene Straftat und die Schuld des Täters wiegen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich dagegen grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Verurteilten.

Eine Gesamtstrafe ergibt sich somit aus einer einfachen Rechnung
Anzahl der Tagessätze × Höhe eines Tagessatzes = Geldstrafe
Beispiel: Ein Gericht verhängt eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro. Die Gesamtgeldstrafe beträgt dann 1.500 Euro.
Der festgesetzte Betrag einer Geldstrafe wird grundsätzlich weder verzinst noch automatisch an die Inflation angepasst. Das gilt auch dann, wenn eine Ratenzahlung über einen längeren Zeitraum gestattet wird.

Wieso kann die Höhe eines Tagessatzes unterschiedlich hoch sein?
Das Tagessatzsystem soll verhindern, dass eine Geldstrafe für Menschen mit sehr unterschiedlichen Einkommen völlig unterschiedlich ins Gewicht fällt. Natürlich lässt sich dadurch niemals vollständig erreichen, dass eine Geldstrafe für jeden Menschen die gleiche finanzielle Belastung darstellt oder bei jedem die gleiche abschreckende Wirkung entfaltet. Durch die Anzahl der Tagessätze und insbesondere durch die entsprechende Festlegung der Höhe eines einzelnen Tagessatzes wird jedoch zumindest versucht, die Geldstrafe an die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen anzupassen.
Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch mehr als sinnvoll, schließlich steht verschiedenen Personen monatlich unterschiedlich viel Geld zur Verfügung, von dem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen.

Höhe des einzelnen Tagessatzes
Bei der Bemessung der Höhe des einzelnen Tagessatzes werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen berücksichtigt. Die Geldstrafe soll deshalb nicht nur dem Betrag nach, sondern auch in ihrer tatsächlichen finanziellen Belastung angemessen sein. Die Anzahl der Tagessätze bleibt dabei jedoch unabhängig vom Einkommen.
Beispiel: Nehmen wir zwei Personen, die wegen einer vergleichbaren Straftat jeweils zu 30 Tagessätzen verurteilt werden. Person A hat geringere Einkünfte, sodass das Gericht die Höhe eines Tagessatzes auf 30 Euro festsetzt. Insgesamt muss sie damit 900 Euro Geldstrafe zahlen. Bei Person B sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse deutlich besser. Das Gericht kann deshalb beispielsweise einen Tagessatz von 100 Euro festsetzen. Bei ebenfalls 30 Tagessätzen ergibt sich damit eine Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro.
An diesem Beispiel wird deutlich, dass 30 Tagessätze nicht automatisch 30 Euro bedeuten. Ebenso bedeuten 30 Tagessätze weder 30 Euro pro Tag noch 30 Tage Gefängnis. Die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes sind zwei getrennte Bestandteile der Geldstrafe.

Was bedeutet die Anzahl der Tagessätze?
Die Anzahl der Tagessätze ist insbesondere für die strafrechtliche Bewertung von Bedeutung. Je höher die Anzahl, desto schwerer fällt grundsätzlich die verhängte Geldstrafe aus. Dabei lässt sich allerdings nicht sagen, dass beispielsweise 30 Tagessätze immer eine bestimmte Art von Straftat bedeuten. Welche Strafe angemessen ist, hängt vom jeweiligen Delikt, den Umständen der Tat, dem Schaden, dem Verhalten des Täters und weiteren Faktoren ab. Die Tagessatzanzahl ist deshalb nicht einfach mit einer festen „Preisliste“ für Straftaten gleichzusetzen.

Ist man bei einer Geldstrafe automatisch vorbestraft?
Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Verurteilung. Wer also von einem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt wird, ist tatsächlich verurteilt worden. Trotzdem bedeutet das nicht automatisch, dass diese Verurteilung auch im Führungszeugnis auftaucht oder dass jeder von der Verurteilung erfahren kann. Entscheidend ist deshalb, zwischen dem Bundeszentralregister und dem Führungszeugnis zu unterscheiden. Eine rechtskräftige Verurteilung wird grundsätzlich im Bundeszentralregister erfasst. Das Bundeszentralregister ist ein behördliches Register, in dem strafrechtliche Entscheidungen gespeichert werden. Das Führungszeugnis ist dagegen lediglich ein Auszug aus bestimmten Eintragungen, der beispielsweise für Arbeitgeber oder Behörden relevant sein kann. Eine rechtskräftige Geldstrafe wird also grundsätzlich immer in das Bundeszentralregister (BZR) eingetragen, was sich auch aus § 4 BZRG ergibt, wonach rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen, mit denen auf eine Strafe erkannt wurde, in das Register einzutragen sind.

Führungszeugnis, Geldstrafe , Bundeszentralregister
Es wird die Geldstrafe sowie auch die Anzahl der Tagessätze und die Höhe des einzelnen Tagessatzes eingetragen.
Wichtig ist aber die Unterscheidung zum Führungszeugnis. Nur weil eine Geldstrafe im Bundeszentralregister steht, bedeutet das nicht automatisch, dass sie auch im Führungszeugnis erscheint. Bei einer einmaligen Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen wird sie grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen, wenn keine weitere Strafe im Register eingetragen ist.
Allerdings bedeutet die 90-Tagessätze-Regel nicht, dass mehrere Verurteilungen automatisch im Führungszeugnis erscheinen. Werden beispielsweise mehrere Geldstrafen von jeweils höchstens 90 Tagessätzen verhängt, werden diese nicht einfach zusammengerechnet.
Ob und unter welchen Voraussetzungen mehrere Verurteilungen im Führungszeugnis berücksichtigt werden, hängt von den konkreten Umständen und den gesetzlichen Regelungen ab.

Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz – BZRG)
§ 4 Verurteilungen

Was passiert bei einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen?
Bei einer erstmaligen Verurteilung zu einer Geldstrafe von höchstens 90 Tagessätzen gibt es eine wichtige Besonderheit. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen wird diese Verurteilung grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen. Das bedeutet, wird jemand beispielsweise erstmals zu 50 Tagessätzen verurteilt, ist das zwar eine echte strafrechtliche Verurteilung. Im normalen Führungszeugnis muss diese Verurteilung aber grundsätzlich nicht auftauchen. Die Verurteilung ist damit allerdings nicht gelöscht oder ungeschehen. Sie kann weiterhin im Bundeszentralregister gespeichert sein und für bestimmte gesetzlich vorgesehene Zwecke berücksichtigt werden.

90 Tagessätze sind keine Grenze für eine „Vorstrafe“
Die Zahl von 90 Tagessätzen wird häufig falsch verstanden. Sie bedeutet nicht, dass man bis zu 90 Tagessätzen „nicht vorbestraft“ ist und erst ab 91 Tagessätzen als vorbestraft gilt. Der Begriff „vorbestraft“ ist rechtlich nicht eindeutig definiert. Entscheidend ist vielmehr, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorliegt und ob diese in das Führungszeugnis aufgenommen wird. Auch wer beispielsweise zu 20, 30 oder 50 Tagessätzen verurteilt wurde, hat eine strafrechtliche Verurteilung erhalten. Die Grenze von 90 Tagessätzen ist insbesondere dafür relevant, ob eine einmalige Verurteilung unter den gesetzlichen Voraussetzungen im normalen Führungszeugnis erscheint.
Vereinfacht gesagt kann eine Person also strafrechtlich verurteilt worden sein, ohne dass diese Verurteilung im normalen Führungszeugnis erscheint. Deshalb sollte man die Begriffe „verurteilt“, „vorbestraft“ und „Eintrag im Führungszeugnis“ nicht einfach gleichsetzen.

50 oder 120 Tagessätze – was ist der Unterschied?
Um den Unterschied verständlicher zu machen, hilft ein einfaches Beispiel. Wird eine Person erstmals rechtskräftig zu 50 Tagessätzen verurteilt und liegen keine weiteren relevanten Verurteilungen vor, wird diese Verurteilung unter den gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht in das normale Führungszeugnis aufgenommen. Trotzdem bleibt es eine echte strafrechtliche Verurteilung.
Anders kann es bei einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen aussehen. Eine solche Geldstrafe kann grundsätzlich im normalen Führungszeugnis erscheinen. Daraus ergibt sich ein wichtiger Punkt: Die Grenze von 90 Tagessätzen bedeutet nicht, dass man unterhalb dieser Grenze nicht vorbestraft oder nicht verurteilt ist. Auch 30, 50 oder 90 Tagessätze sind eine strafrechtliche Verurteilung. Die 90-Tagessätze-Grenze ist vielmehr vor allem dafür wichtig, ob eine einmalige Verurteilung im normalen Führungszeugnis sichtbar wird.
Für Laien lässt sich der Unterschied daher einfach merken: Unter 90 Tagessätzen kann eine Verurteilung im normalen Führungszeugnis unsichtbar bleiben, sie ist deshalb aber nicht keine Verurteilung.

Was ist der Unterschied zwischen einer Geldstrafe und einer Zahlung zur Einstellung des Strafverfahrens?
Besonders häufig kommt es zu Verwechslungen, wenn ein Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrages eingestellt wird. Das deutsche Strafprozessrecht ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Einstellung gegen Auflagen und Weisungen. Eine wichtige Vorschrift ist hierbei § 153a Strafprozessordnung (StPO). Dabei kann die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Gericht unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Einstellung des Verfahrens ermöglichen, wenn beispielsweise eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung oder die Staatskasse geleistet wird.
Der entscheidende Unterschied zur Geldstrafe lautet: Bei einer Einstellung nach § 153a StPO kommt es gerade nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Zahlung ist deshalb aber nicht einfach eine „Geldstrafe mit anderem Namen“.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 153a Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen

Bedeutet eine Zahlung nach § 153a StPO, dass man schuldig gesprochen wurde?
Nein, denn wenn ein Strafverfahren beispielsweise nach § 153a StPO gegen Erfüllung einer Auflage eingestellt wurde, gibt es grundsätzlich kein strafrechtliches Urteil und keinen Schuldspruch. Das bedeutet, die Person wurde nicht durch ein Gericht wegen der Tat verurteilt. Die Einstellung bedeutet allerdings auch nicht zwangsläufig, dass die Ermittlungsbehörden festgestellt hätten, dass die Person unschuldig ist. Das Verfahren wird vielmehr unter den gesetzlichen Voraussetzungen beendet, ohne dass es zu einer Verurteilung kommt. Gerade deshalb sollte man eine solche Einstellung weder mit einem Freispruch noch mit einer Verurteilung gleichsetzen.

Sind die Zahlungen bei einer Einstellung eine juristische Strafe?
Eine Geldauflage wird umgangssprachlich häufig als „Strafe“ bezeichnet. Juristisch ist das jedoch etwas anderes. Eine Geldstrafe ist eine strafrechtliche Sanktion, die aufgrund einer Verurteilung verhängt wird. Sie besteht aus Tagessätzen. Eine Geldauflage im Rahmen einer Einstellung, beispielsweise nach § 153a StPO, ist dagegen keine Geldstrafe im strafrechtlichen Sinn. Auch die Bezeichnung „Tagessätze“ ist deshalb ein wichtiger Hinweis. Bei einer klassischen Geldstrafe spricht man von einer bestimmten Anzahl von Tagessätzen. Bei einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage wird dagegen grundsätzlich ein konkreter Geldbetrag als Auflage festgelegt.

Als Beispiel: „Ermittlungsverfahren gegen Zahlung von 1.000 Euro eingestellt“
Eine Person wird wegen eines möglichen Betrugsdelikts angezeigt. Die Staatsanwaltschaft nimmt Ermittlungen auf. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 1.000 Euro. Die Person zahlt die geforderte Summe und die Voraussetzungen für die Einstellung werden erfüllt. Das bedeutet grundsätzlich:
– Es gibt kein Strafurteil.
– Es gibt keinen Schuldspruch.
– Es wurde keine Geldstrafe in Tagessätzen verhängt.
– Die Person ist aufgrund dieser Einstellung nicht strafrechtlich verurteilt.
– Die Zahlung ist eine Auflage zur Einstellung des Verfahrens.
Das ist ein wesentlicher Unterschied zu einem Urteil über beispielsweise 30 Tagessätze zu je 40 Euro.

Warum kann ein Strafverfahren überhaupt gegen eine Zahlung eingestellt werden?
Das Strafrecht sieht nicht für jeden strafrechtlichen Vorwurf zwingend eine Gerichtsverhandlung und ein Urteil vor. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen kann ein Strafverfahren auch gegen die Erfüllung bestimmter Auflagen eingestellt werden. § 153a StPO ermöglicht eine solche Einstellung unter anderem gegen die Zahlung eines Geldbetrages. Weitere mögliche Auflagen sind beispielsweise die Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens oder andere gesetzlich vorgesehene Leistungen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Schwere der Schuld einer Einstellung nicht entgegensteht und die Auflagen geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Eine solche Einstellung kann dazu führen, dass ein Strafverfahren ohne Anklage und Hauptverhandlung beendet wird. Wichtig ist dabei, dass die Einstellung nach § 153a StPO keine strafrechtliche Verurteilung darstellt.

Ist man nach einer Einstellung trotzdem „vorbestraft“?
Grundsätzlich gilt, wer lediglich eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine Auflage erhält, ist deswegen nicht vorbestraft. Es gibt gerade keine strafrechtliche Verurteilung. Allerdings sollte man auch hier genau hinschauen, denn „nicht vorbestraft“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass über einen früheren Vorgang keinerlei behördliche Informationen existieren. Ermittlungsverfahren und deren Ausgang können unter bestimmten Voraussetzungen anderweitig dokumentiert sein. Für die Frage, ob eine Person eine strafrechtliche Verurteilung erhalten hat, ist aber entscheidend, dass eine Einstellung nach § 153a StPO keine Verurteilung ist.

Was ist ein Strafbefehl und wie unterscheiden sich dessen Tagessätze?
Eine Geldstrafe kann nicht nur nach einer Gerichtsverhandlung ausgesprochen werden. Bei weniger schweren Fällen kann die Staatsanwaltschaft beim Gericht beispielsweise den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Wird ein Strafbefehl erlassen und anschließend rechtskräftig, hat er grundsätzlich die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Wenn darin beispielsweise 40 Tagessätze zu je 50 Euro festgesetzt werden, handelt es sich um eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Geldstrafe. Das ist etwas völlig anderes als eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen eine Geldauflage.

Warum sind 90 Tagessätze für das Führungszeugnis so wichtig?
Die Grenze von 90 Tagessätzen ist für viele Menschen besonders relevant, weil sie Auswirkungen darauf haben kann, ob eine einmalige Verurteilung im gewöhnlichen Führungszeugnis erscheint. Wer beispielsweise einmalig zu 60 Tagessätzen verurteilt wurde und keine weiteren relevanten Eintragungen hat, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Führungszeugnis ohne diesen Eintrag erhalten. Wer hingegen beispielsweise zu 120 Tagessätzen verurteilt wurde, muss grundsätzlich damit rechnen, dass die Verurteilung im Führungszeugnis erscheint. Diese Regelung sollte aber nicht als allgemeine Aussage verstanden werden, dass „bis 90 Tagessätze alles egal“ sei. Die Verurteilung existiert trotzdem und kann insbesondere bei weiteren Straftaten oder bestimmten behördlichen beziehungsweise beruflichen Prüfungen eine Rolle spielen.

Was passiert bei mehreren Verurteilungen?
Die 90-Tagessatz-Regelung ist besonders deshalb nicht als pauschale „Vorbestraft-bis-90“-Grenze zu verstehen, weil auch weitere Verurteilungen eine Rolle spielen können. Mehrere Eintragungen können dazu führen, dass eine Verurteilung trotz einer relativ niedrigen Geldstrafe im Führungszeugnis erscheint. Auch die konkrete Art des Führungszeugnisses und die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften sind zu berücksichtigen. Wer beispielsweise bereits eine frühere strafrechtliche Verurteilung hat und später erneut verurteilt wird, sollte deshalb nicht einfach davon ausgehen, dass eine weitere Geldstrafe unter 90 Tagessätzen automatisch unsichtbar bleibt.

Was ist also der wichtigste Unterschied?
Für Laien lässt sich der Unterschied zwischen Geldstrafe, Geldauflage und Freispruch am einfachsten anhand der jeweiligen rechtlichen Folge verstehen.
Geldstrafe: Die Person wurde wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt und muss die vom Gericht festgesetzte Geldstrafe in Form von Tagessätzen bezahlen.
Geldauflage: Das Strafverfahren wird beispielsweise nach § 153a StPO unter bestimmten Voraussetzungen gegen die Erfüllung einer Auflage beendet. Es kommt dabei zu keinem Schuldspruch und zu keiner strafrechtlichen Verurteilung.
Freispruch: Das Gericht kommt nach einer Hauptverhandlung zu dem Ergebnis, dass die angeklagte Person nicht verurteilt wird.
Diese drei Möglichkeiten können im Alltag leicht miteinander verwechselt werden. Rechtlich machen sie jedoch einen erheblichen Unterschied, auch wenn in allen Fällen Geld fließen kann oder die betroffene Person finanziell belastet wird.

Ein Beispiel mit jeweils 2.000 Euro
Besonders deutlich wird der Unterschied anhand von drei Fällen, bei denen es jeweils um 2.000 Euro geht.
Fall 1 – Geldstrafe: Person A wird zu 40 Tagessätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt und muss damit insgesamt 2.000 Euro Geldstrafe bezahlen. Es liegt eine strafrechtliche Verurteilung vor.
Fall 2 – Geldauflage: Person B erhält eine Einstellung des Strafverfahrens nach § 153a StPO und muss als Auflage 2.000 Euro zahlen. Es liegt aufgrund dieser Einstellung keine strafrechtliche Verurteilung vor.
Fall 3 – Freispruch: Person C wird zunächst angeklagt, anschließend aber vom Gericht freigesprochen. Auch hier liegt keine strafrechtliche Verurteilung vor.
Obwohl in diesen Fällen jeweils eine finanzielle Belastung von 2.000 Euro entstehen kann, handelt es sich rechtlich um drei völlig unterschiedliche Situationen. Entscheidend ist daher nicht allein, ob jemand Geld bezahlen musste, sondern warum das Geld gezahlt wurde und wie das Strafverfahren beendet wurde.

Fazit: Tagessätze sind nicht dasselbe wie eine Zahlung zur Verfahrenseinstellung. Wer im deutschen Strafrecht von Tagessätzen hört, sollte zunächst prüfen, ob tatsächlich eine Geldstrafe gemeint ist. Die Anzahl der Tagessätze beschreibt dabei im Wesentlichen das Gewicht der verhängten Strafe, während die Höhe des einzelnen Tagessatzes an den wirtschaftlichen Verhältnissen ausgerichtet wird. Eine rechtskräftige Geldstrafe ist eine strafrechtliche Verurteilung. Das gilt auch dann, wenn sie beispielsweise nur 20, 30 oder 60 Tagessätze beträgt.
Die häufig genannte Grenze von 90 Tagessätzen bedeutet dagegen insbesondere, dass eine einmalige Verurteilung innerhalb dieser Grenze unter bestimmten Voraussetzungen nicht im gewöhnlichen Führungszeugnis erscheint. Sie bedeutet nicht, dass keine Verurteilung vorliegt.
Etwas grundlegend anderes ist die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage, etwa nach § 153a StPO. Hier kommt es gerade nicht zu einer strafrechtlichen Verurteilung. Die Zahlung ist keine Geldstrafe und die betroffene Person wird durch die Einstellung nicht wegen der Tat verurteilt.
Für die Frage „Bin ich vorbestraft?“ reicht es deshalb nicht aus, lediglich auf den gezahlten Geldbetrag zu schauen. Entscheidend ist vielmehr, wie das Strafverfahren beendet wurde: durch Verurteilung, Strafbefehl, Einstellung oder Freispruch.

Hinweis: Die dargestellten Regelungen geben lediglich einen allgemeinen Überblick und können je nach Einzelfall durch weitere gesetzliche Vorschriften und besondere Umstände ergänzt oder eingeschränkt werden. Speziell bei Fragen zur Verurteilung, zum Führungszeugnis oder zu den Folgen einer Geldstrafe kommt es auf die konkreten Umstände des jeweiligen Falls an.

Mehr zum Thema
Tagessätze im Strafrecht (Wikipedia)

Weitere spannende Beiträge finden Sie direkt hier:
Recht | Region | Ratgeber

Kilian & Kollegen
Ihre Rechtsanwaltskanzlei in Kitzingen
Startseite

Thomas Böh von Rostkron, Fachanwalt für Verkehrsrecht sowie für Transport- und Speditionsrecht, Kitzingen
Rechtsgebiete: Verkehrsrecht | Straf – und Ordnungswidrigkeitenrecht | Transport- und Speditionsrecht | Energiewirtschaftsrecht

Tagessätze im deutschen Strafrecht: Was bedeuten sie? Was ist das?“

Regal A01 - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113

Thomas Böh von Rostkron: „Wenn Ihnen eine Geldstrafe, ein Strafbefehl oder eine strafrechtliche Verurteilung droht, sollten Sie sich nicht erst mit den möglichen Folgen beschäftigen, wenn das Verfahren bereits entschieden ist.“
Gerade vor einer Hauptverhandlung kann es wichtig sein, die eigene Situation, die Vorwürfe und die möglichen Konsequenzen frühzeitig rechtlich einschätzen zu lassen. Sehr gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall, erklären Ihnen die möglichen Folgen und besprechen mit Ihnen, welche Schritte sinnvoll sind.