Haushaltsführungsschaden: Was ist das und wann besteht Anspruch auf diesen Schadensersatz?

Erschienen am: 19. Oktober 2026

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtEin Unfall passiert oft schneller, als man denkt. Und neben Schmerzen, Arztterminen und möglichen Einschränkungen im Beruf können auch die alltäglichen Aufgaben zu Hause plötzlich zur Herausforderung werden. Staubsaugen, Kochen, Wäschewaschen oder Einkaufen? Was zuvor selbstverständlich war, lässt sich nach einer Verletzung möglicherweise nicht mehr wie gewohnt erledigen. Genau hier kommt der sogenannte Haushaltsführungsschaden ins Spiel. Er bezeichnet den wirtschaftlichen Schaden, der entsteht, wenn eine verletzte Person ihren Haushalt aufgrund eines haftungsrechtlich relevanten Ereignisses nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür Schadensersatz verlangt werden, selbst wenn keine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Doch wer hat Anspruch auf Ersatz, wie wird ein Haushaltsführungsschaden berechnet und kann er auch dauerhaft bestehen? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Voraussetzungen, zeigt typische Beispiele und erläutert, worauf Betroffene achten sollten.

Haushaltsführungsschaden?
Sicher Kennen Sie die alte Weisheit „Ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt“. Und wie so oft steckt auch in diesem einfachen bekannten Satz ein wahrer Kern. Eine Erkenntnis, die einen schmerzhaft daran erinnert, wie sich das Leben von einem Moment auf den anderen verändern kann. Gerade bei alltäglichen Tätigkeiten, die man schon dutzende Male problemlos und scheinbar völlig routiniert erledigt hat, kann es plötzlich zu einem Unfall kommen. Vielleicht spielt dabei auch eine entscheidende Rolle, dass wir uns bei vertrauten Abläufen besonders sicher fühlen und mögliche Gefahren kaum noch bewusst wahrnehmen. Die Folgen? Was im Alltag zunächst nur wie ein kurzer Schreckmoment erscheint, kann weitreichende Konsequenzen haben.

Ein Unfall passiert oft schneller, als man denkt
Ein Beispiel dafür sind die Unfallzahlen im Straßenverkehr. Allein in Deutschland werden hier jedes Jahr zehntausende Menschen schwer verletzt. Dabei ist selbst der gebräuchliche Begriff „schwer verletzt“ klar definiert. Als schwerverletzt gilt nämlich in der Verkehrsstatistik, wer nach einem Unfall für mindestens 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird. Das bedeutet, dass die betroffene Person nach der Erstversorgung nicht wieder nach Hause gehen kann, sondern zur weiteren Behandlung mindestens 24 Stunden stationär im Krankenhaus aufgenommen wird. Und die medizinische Versorgung in Deutschland kann heute vieles leisten. Doch was geschieht, wenn die Folgen eines Unfalls, sei es im Straßenverkehr oder in einem anderen Lebensbereich, so schwerwiegend sind, dass sich der gewohnte Alltag nicht mehr uneingeschränkt bewältigen lässt?

Haushaltsführungsschaden
Spätestens dann, wenn alltägliche Dinge, die zuvor selbstverständlich waren, nicht mehr wie gewohnt erledigt werden können, wird das Ausmaß der Folgen eines Unfalls deutlich. Genau hier stellt sich eine wichtige Frage, nämlich wer kommt für den Schaden auf, wenn man unverschuldet einen Unfall erleidet und den eigenen Haushalt aufgrund einer Verletzung nicht mehr wie gewohnt führen kann? In einer solchen Situation sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen sogenannten Haushaltsführungsschaden erfüllt sind und ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. In solchen Fällen kann ein sogenannter Haushaltsführungsschaden entstehen. Dahinter verbirgt sich der wirtschaftliche Wert der Haushaltsarbeit, die eine verletzte Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass die bisher selbst geleistete Hausarbeit wirtschaftlich bewertet wird und unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer Geldleistung ersetzt werden kann.
Ein Haushaltsführungsschaden kann also vorliegen, wenn jemand aufgrund eines Schadensereignisses den eigenen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann und eine andere Person oder ein Unternehmen dafür rechtlich einzustehen hat. Dabei muss nicht zwangsläufig eine einzelne Person als Schädiger festgestellt werden. Auch ein Unternehmen oder eine andere juristische Person kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für den entstandenen Schaden haften.

Wert der Hauhaltsarbeit
Mögliche Schadensereignisse im Alltag sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Verkehrsunfälle, Unfälle aufgrund mangelhafter Gebäude oder Wege, ärztliche Behandlungsfehler sowie Verletzungen durch fehlerhafte Produkte. Führen daraus resultierende Verletzungen dazu, dass der eigene Haushalt nicht mehr wie gewohnt erledigt werden kann, sollte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Ersatz besteht. Der Haushaltsführungsschaden ist dabei ein möglicher Bestandteil des Schadensersatzes. Kann eine verletzte Person beispielsweise nach einem Unfall nicht mehr selbst einkaufen, putzen oder Wäsche waschen, kann der wirtschaftliche Wert der ausgefallenen Haushaltsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wie wird ein Haushaltsführungsschaden berechnet?
Bei einem Haushaltsführungsschaden geht es nicht allein um zusätzliche Rechnungen, sondern auch um den Verlust der Fähigkeit, alltägliche Haushaltsarbeiten selbst zu erledigen. Das Besondere daran ist, dass ein Anspruch auf Schadensersatz auch bestehen kann, wenn keine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Denn die eigene Arbeit im Haushalt hat einen wirtschaftlichen Wert. Dieser kann grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn Angehörige die Aufgaben übernehmen oder die betroffene Person versucht, die Hausarbeit trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin selbst zu erledigen.

Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall, welche Tätigkeiten zählen?
Doch welche Tätigkeiten zählen überhaupt zur Haushaltsführung? Es sind oft gerade die alltäglichen Aufgaben, die zunächst völlig selbstverständlich erscheinen, in ihrer Gesamtheit aber wesentlich dazu beitragen, dass wir unseren Alltag selbstständig bewältigen und unseren Haushalt eigenständig führen können. Dazu zählen beispielsweise das Reinigen der Wohnung, Staubsaugen und Bodenwischen, das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das anschließende Spülen des Geschirrs. Auch der Einkauf von Lebensmitteln und anderen notwendigen Haushaltsartikeln, das Tragen schwerer Einkaufstaschen oder Getränkekisten, das Beziehen der Betten, das Fensterputzen und die Reinigung von Schränken gehören dazu.
Je nach Lebenssituation können außerdem die Betreuung und Versorgung von Kindern, ihre Begleitung zu notwendigen Terminen sowie die Pflege des Gartens und anderer regelmäßig anfallender Bereiche des Haushalts berücksichtigt werden. Welche Tätigkeiten im Einzelfall berücksichtigt werden können, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab. Entscheidend ist, welche Arbeiten die betroffene Person vor dem Schadensereignis selbst erledigt hat und in welchem Umfang sie diese aufgrund ihrer Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen anschließend nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen kann.

Und wer kann einen Haushaltsführungsschaden geltend machen?
Ein Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens kann grundsätzlich jeder Person zustehen, die aufgrund einer haftungsrechtlich relevanten Verletzung ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Rentner, Studierende sowie Arbeitslose. Entscheidend ist nicht, ob die betroffene Person berufstätig ist, sondern ob sie vor dem Schadensereignis selbst Aufgaben im Haushalt übernommen hat und diese aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Übrigens, ein haftungsrechtlich relevantes Ereignis ist ein Vorfall, für dessen Folgen eine andere Person oder ein Unternehmen nach den gesetzlichen Voraussetzungen rechtlich verantwortlich sein kann. Beispiele hierfür sind ein Verkehrsunfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Unfall aufgrund unzureichender Verkehrssicherung, um nur einige aufzuzählen.

Haushaltsführungsschaden auch wenn kein Beruf ausgeübt wird?
Die Haushaltsarbeit stellt eine eigenständige, wirtschaftlich bewertbare Leistung dar. Deshalb kann beispielsweise auch eine Person, die sich überwiegend um den Haushalt und die Kinder kümmert, einen Haushaltsführungsschaden erleiden, wenn sie diese Aufgaben nach einem Unfall nicht mehr wie gewohnt erledigen kann. Gleiches gilt für Berufstätige, die neben ihrer Arbeit den Haushalt führen und aufgrund ihrer Verletzungen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Ein Anspruch hängt außerdem nicht davon ab, ob die betroffene Person allein lebt oder mit einem Partner, einer Partnerin oder Kindern zusammenwohnt. Maßgeblich ist vielmehr, welche Haushaltsarbeiten sie tatsächlich übernommen hat und in welchem Umfang sie diese aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann.

Berufsunfähig?
Ein Haushaltsführungsschaden ist auch nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Während es bei der Berufsunfähigkeit um die Frage geht, ob jemand seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, betrifft der Haushaltsführungsschaden die Einschränkung bei der Bewältigung des eigenen Haushalts. Beide Ansprüche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. So kann ein Berufstätiger nach einem Verkehrsunfall weiterhin arbeiten gehen, aufgrund einer Schulterverletzung aber weder Wäsche aufhängen noch gründlich putzen. Können deshalb bisherige Aufgaben im Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigt werden, kann ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden entstehen, obwohl die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt sein kann.

In welchen Situationen kann ein Anspruch entstehen?
Ein Haushaltsführungsschaden kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Person durch eine Verletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigung ihre Haushaltsarbeit nicht mehr wie gewohnt erledigen kann und ein anderer dafür rechtlich haftet.
Betrachten wir erneut die Situation nach einem Verkehrsunfall. Verkehrsunfälle gehören zu den typischen Fällen, in denen ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Eine gebrochene Hand, eine Schulterverletzung oder eine Beinverletzung kann dazu führen, dass alltägliche Arbeiten im Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind. Denn nicht selten muss man nach einem Autounfall mehrere Wochen lang mit Einschränkungen den Alltag bewältigen. Verursachen die Unfallverletzungen Einschränkungen bei der Erledigung des Haushalts und sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt, kann der wirtschaftliche Wert der dadurch ausgefallenen Haushaltsarbeit als Schaden ersetzt verlangt werden.

Kann ein Haushaltsführungsschaden lebenslang bestehen?
Ein Haushaltsführungsschaden kann zeitlich begrenzt sein, etwa bis ein gebrochenes Bein nach einem Unfall verheilt ist. Er kann jedoch auch dauerhaft bestehen, wenn schwere Unfallfolgen die Fähigkeit zur Haushaltsführung langfristig oder lebenslang einschränken. Der jeweilige Anspruch richtet sich nach dem Umfang und der voraussichtlichen Dauer der unfallbedingten Beeinträchtigungen. Verliert eine Person bei einem schweren Unfall beide Beine, kann sie dauerhaft auf Unterstützung bei bestimmten Haushaltstätigkeiten angewiesen sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der daraus entstehende Haushaltsführungsschaden deshalb auch für die gesamte verbleibende Lebenszeit geltend gemacht werden. Bei dauerhaften Einschränkungen kommt eine Geldrente für den zukünftigen Schaden in Betracht. Ob und in welcher Höhe diese gezahlt wird und ob sie zeitlich begrenzt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Muss man tatsächlich eine Haushaltshilfe bezahlen?
Nein. Sie müssen keine professionelle Haushaltshilfe einstellen, um einen Haushaltsführungsschaden geltend machen zu können. Auch wenn Sie keine Rechnungen für eine Haushaltshilfe vorlegen können, kann Ihnen Schadensersatz zustehen.
Übernehmen stattdessen Ihr Partner, Ihre Angehörigen oder Freunde die Hausarbeit, weil Sie diese aufgrund Ihrer Verletzungen nicht mehr selbst erledigen können, bedeutet das nicht, dass Ihnen kein Schaden entstanden ist. Denn auch Ihre eigene Arbeit im Haushalt hat einen wirtschaftlichen Wert. Fällt diese Arbeit unfallbedingt aus, kann dieser Ausfall grundsätzlich ersetzt verlangt werden, selbst wenn andere Menschen unentgeltlich einspringen.
Anders liegt es, wenn eine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Dann können die erforderlichen Kosten für diese Unterstützung eine Rolle spielen. Dabei muss geprüft werden, welche Aufwendungen angemessen und rechtlich ersatzfähig sind. Derselbe Schaden darf nicht doppelt geltend gemacht werden.

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?
Für die Berechnung ist entscheidend, wie viel Haushaltsarbeit die betroffene Person ohne das Schadensereignis erledigt hätte und in welchem Umfang sie diese Arbeit aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr leisten kann. Berücksichtigt werden können unter anderem die Größe und Ausstattung des Haushalts, die Anzahl der darin lebenden Personen, die Versorgung von Kindern, die bisherige Aufgabenverteilung sowie Art, Umfang und Dauer der Einschränkungen. Es kommt dabei nicht automatisch auf die gesamte Haushaltsarbeit an. Kann jemand weiterhin kochen und kleinere Tätigkeiten übernehmen, aber nicht mehr schwer tragen oder den Boden wischen, muss die Einschränkung entsprechend konkret betrachtet werden. Ein verwendeter Stundensatz und die ausgefallenen Stunden sind dabei keinen festen gesetzlichen Pauschalen unterworfen, sondern müssen im Einzelfall nachvollziehbar ermittelt werden.
Ärztliche Unterlagen können dabei helfen, die gesundheitlichen Einschränkungen zu belegen. Sie ersetzen jedoch nicht die konkrete Darstellung der Haushaltsarbeit und des tatsächlichen Ausfalls. Auch die Berechnung muss nachvollziehbar sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Schadenshöhe nach § 287 der Zivilprozessordnung schätzen.

Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierzu?
Der Haushaltsführungsschaden ist nicht in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift abschließend geregelt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der dazu entwickelten Rechtsprechung. § 823 BGB kann einen Schadensersatzanspruch begründen, wenn beispielsweise Körper oder Gesundheit rechtswidrig und schuldhaft verletzt wurden. § 249 BGB regelt Art und Umfang des Schadensersatzes. Bei Körper- oder Gesundheitsverletzungen kann außerdem § 843 BGB für laufende Zahlungen in Form einer Geldrente von Bedeutung sein. Bei Verkehrsunfällen kommen zusätzlich die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes in Betracht. Für die gerichtliche Schätzung der Schadenshöhe ist speziell § 287 ZPO relevant. Ob und gegen wen ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Fall ab. Bei einem Verkehrsunfall kann beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners der richtige Ansprechpartner sein. Bei einem Behandlungsfehler müssen dagegen die Voraussetzungen einer Haftung der behandelnden Person oder Einrichtung geprüft werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 843 Geldrente oder Kapitalabfindung

Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung

Welche weiteren Ansprüche können hinzukommen?
Ein Haushaltsführungsschaden ist von anderen Schadenspositionen zu unterscheiden. Je nach Situation können zusätzlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall, erforderliche Fahrtkosten, Behandlungskosten oder Kosten für Pflege und Betreuung geltend gemacht werden. Schmerzensgeld dient dabei dem Ausgleich immaterieller Schäden, während der Haushaltsführungsschaden den wirtschaftlichen Wert der ausgefallenen Haushaltsarbeit betrifft. Beide Ansprüche können deshalb nebeneinander bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Haushaltsarbeit hat einen wirtschaftlichen Wert
Wer nach einem Unfall oder einer anderen haftungsbegründenden Verletzung seinen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, sollte prüfen lassen, ob ein Haushaltsführungsschaden vorliegt. Das gilt für Berufstätige ebenso wie für Menschen, die überwiegend den Haushalt führen, und unabhängig davon, ob eine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Entscheidend ist, welche Aufgaben tatsächlich ausgefallen sind, wie lange die Einschränkungen dauern und ob ein anderer rechtlich für den Schaden einzustehen hat. Eine frühzeitige und nachvollziehbare Dokumentation kann helfen, den Anspruch zu begründen und die Höhe des Schadens realistisch zu ermitteln.

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Haushaltsführungsschaden?
Wenn Sie aufgrund einer unfallbedingten Verletzung Ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen können, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens zustehen. Wir prüfen für Sie, ob und in welchem Umfang Schadensersatzansprüche bestehen können, und beraten Sie zu den rechtlichen Möglichkeiten ihrer Durchsetzung. Dabei berücksichtigen wir die Umstände des Einzelfalls und die maßgeblichen gesetzlichen Voraussetzungen.

Kontakt - Kilian und Kollegen - Bismarckstraße 16 - 97318 Kitzingen - Telefonnummer: 09321 920662 sowie 09321 6113

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Erschienen am: 19. Oktober 2026

Susanne Kilian, Rechtsanwaltskanzlei Kilian & Kollegen, Kitzingen - Fachanwältin für Familienrecht sowie für VerkehrsrechtEin Unfall passiert oft schneller, als man denkt. Und neben Schmerzen, Arztterminen und möglichen Einschränkungen im Beruf können auch die alltäglichen Aufgaben zu Hause plötzlich zur Herausforderung werden. Staubsaugen, Kochen, Wäschewaschen oder Einkaufen? Was zuvor selbstverständlich war, lässt sich nach einer Verletzung möglicherweise nicht mehr wie gewohnt erledigen. Genau hier kommt der sogenannte Haushaltsführungsschaden ins Spiel. Er bezeichnet den wirtschaftlichen Schaden, der entsteht, wenn eine verletzte Person ihren Haushalt aufgrund eines haftungsrechtlich relevanten Ereignisses nicht mehr oder nur noch eingeschränkt führen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dafür Schadensersatz verlangt werden, selbst wenn keine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Doch wer hat Anspruch auf Ersatz, wie wird ein Haushaltsführungsschaden berechnet und kann er auch dauerhaft bestehen? Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Voraussetzungen, zeigt typische Beispiele und erläutert, worauf Betroffene achten sollten.

Haushaltsführungsschaden?
Sicher Kennen Sie die alte Weisheit „Ein Unfall ist schneller passiert, als man denkt“. Und wie so oft steckt auch in diesem einfachen bekannten Satz ein wahrer Kern. Eine Erkenntnis, die einen schmerzhaft daran erinnert, wie sich das Leben von einem Moment auf den anderen verändern kann. Gerade bei alltäglichen Tätigkeiten, die man schon dutzende Male problemlos und scheinbar völlig routiniert erledigt hat, kann es plötzlich zu einem Unfall kommen. Vielleicht spielt dabei auch eine entscheidende Rolle, dass wir uns bei vertrauten Abläufen besonders sicher fühlen und mögliche Gefahren kaum noch bewusst wahrnehmen. Die Folgen? Was im Alltag zunächst nur wie ein kurzer Schreckmoment erscheint, kann weitreichende Konsequenzen haben.

Ein Unfall passiert oft schneller, als man denkt
Ein Beispiel dafür sind die Unfallzahlen im Straßenverkehr. Allein in Deutschland werden hier jedes Jahr zehntausende Menschen schwer verletzt. Dabei ist selbst der gebräuchliche Begriff „schwer verletzt“ klar definiert. Als schwerverletzt gilt nämlich in der Verkehrsstatistik, wer nach einem Unfall für mindestens 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird. Das bedeutet, dass die betroffene Person nach der Erstversorgung nicht wieder nach Hause gehen kann, sondern zur weiteren Behandlung mindestens 24 Stunden stationär im Krankenhaus aufgenommen wird. Und die medizinische Versorgung in Deutschland kann heute vieles leisten. Doch was geschieht, wenn die Folgen eines Unfalls, sei es im Straßenverkehr oder in einem anderen Lebensbereich, so schwerwiegend sind, dass sich der gewohnte Alltag nicht mehr uneingeschränkt bewältigen lässt?

Haushaltsführungsschaden
Spätestens dann, wenn alltägliche Dinge, die zuvor selbstverständlich waren, nicht mehr wie gewohnt erledigt werden können, wird das Ausmaß der Folgen eines Unfalls deutlich. Genau hier stellt sich eine wichtige Frage, nämlich wer kommt für den Schaden auf, wenn man unverschuldet einen Unfall erleidet und den eigenen Haushalt aufgrund einer Verletzung nicht mehr wie gewohnt führen kann? In einer solchen Situation sollte geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen sogenannten Haushaltsführungsschaden erfüllt sind und ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. In solchen Fällen kann ein sogenannter Haushaltsführungsschaden entstehen. Dahinter verbirgt sich der wirtschaftliche Wert der Haushaltsarbeit, die eine verletzte Person aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Einfach ausgedrückt bedeutet das, dass die bisher selbst geleistete Hausarbeit wirtschaftlich bewertet wird und unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer Geldleistung ersetzt werden kann.
Ein Haushaltsführungsschaden kann also vorliegen, wenn jemand aufgrund eines Schadensereignisses den eigenen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann und eine andere Person oder ein Unternehmen dafür rechtlich einzustehen hat. Dabei muss nicht zwangsläufig eine einzelne Person als Schädiger festgestellt werden. Auch ein Unternehmen oder eine andere juristische Person kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen für den entstandenen Schaden haften.

Wert der Hauhaltsarbeit
Mögliche Schadensereignisse im Alltag sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise Verkehrsunfälle, Unfälle aufgrund mangelhafter Gebäude oder Wege, ärztliche Behandlungsfehler sowie Verletzungen durch fehlerhafte Produkte. Führen daraus resultierende Verletzungen dazu, dass der eigene Haushalt nicht mehr wie gewohnt erledigt werden kann, sollte geprüft werden, ob ein Anspruch auf Ersatz besteht. Der Haushaltsführungsschaden ist dabei ein möglicher Bestandteil des Schadensersatzes. Kann eine verletzte Person beispielsweise nach einem Unfall nicht mehr selbst einkaufen, putzen oder Wäsche waschen, kann der wirtschaftliche Wert der ausgefallenen Haushaltsarbeit unter bestimmten Voraussetzungen als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Wie wird ein Haushaltsführungsschaden berechnet?
Bei einem Haushaltsführungsschaden geht es nicht allein um zusätzliche Rechnungen, sondern auch um den Verlust der Fähigkeit, alltägliche Haushaltsarbeiten selbst zu erledigen. Das Besondere daran ist, dass ein Anspruch auf Schadensersatz auch bestehen kann, wenn keine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Denn die eigene Arbeit im Haushalt hat einen wirtschaftlichen Wert. Dieser kann grundsätzlich auch dann berücksichtigt werden, wenn Angehörige die Aufgaben übernehmen oder die betroffene Person versucht, die Hausarbeit trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin selbst zu erledigen.

Haushaltsführungsschaden nach einem Unfall, welche Tätigkeiten zählen?
Doch welche Tätigkeiten zählen überhaupt zur Haushaltsführung? Es sind oft gerade die alltäglichen Aufgaben, die zunächst völlig selbstverständlich erscheinen, in ihrer Gesamtheit aber wesentlich dazu beitragen, dass wir unseren Alltag selbstständig bewältigen und unseren Haushalt eigenständig führen können. Dazu zählen beispielsweise das Reinigen der Wohnung, Staubsaugen und Bodenwischen, das Waschen, Aufhängen, Bügeln und Zusammenlegen der Wäsche sowie die Zubereitung von Mahlzeiten und das anschließende Spülen des Geschirrs. Auch der Einkauf von Lebensmitteln und anderen notwendigen Haushaltsartikeln, das Tragen schwerer Einkaufstaschen oder Getränkekisten, das Beziehen der Betten, das Fensterputzen und die Reinigung von Schränken gehören dazu.
Je nach Lebenssituation können außerdem die Betreuung und Versorgung von Kindern, ihre Begleitung zu notwendigen Terminen sowie die Pflege des Gartens und anderer regelmäßig anfallender Bereiche des Haushalts berücksichtigt werden. Welche Tätigkeiten im Einzelfall berücksichtigt werden können, hängt von den persönlichen Lebensverhältnissen ab. Entscheidend ist, welche Arbeiten die betroffene Person vor dem Schadensereignis selbst erledigt hat und in welchem Umfang sie diese aufgrund ihrer Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen anschließend nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausführen kann.

Und wer kann einen Haushaltsführungsschaden geltend machen?
Ein Anspruch auf Ersatz eines Haushaltsführungsschadens kann grundsätzlich jeder Person zustehen, die aufgrund einer haftungsrechtlich relevanten Verletzung ihren Haushalt nicht mehr wie gewohnt führen kann. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer, Selbstständige, Hausfrauen und Hausmänner, Rentner, Studierende sowie Arbeitslose. Entscheidend ist nicht, ob die betroffene Person berufstätig ist, sondern ob sie vor dem Schadensereignis selbst Aufgaben im Haushalt übernommen hat und diese aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann. Übrigens, ein haftungsrechtlich relevantes Ereignis ist ein Vorfall, für dessen Folgen eine andere Person oder ein Unternehmen nach den gesetzlichen Voraussetzungen rechtlich verantwortlich sein kann. Beispiele hierfür sind ein Verkehrsunfall, ein ärztlicher Behandlungsfehler oder ein Unfall aufgrund unzureichender Verkehrssicherung, um nur einige aufzuzählen.

Haushaltsführungsschaden auch wenn kein Beruf ausgeübt wird?
Die Haushaltsarbeit stellt eine eigenständige, wirtschaftlich bewertbare Leistung dar. Deshalb kann beispielsweise auch eine Person, die sich überwiegend um den Haushalt und die Kinder kümmert, einen Haushaltsführungsschaden erleiden, wenn sie diese Aufgaben nach einem Unfall nicht mehr wie gewohnt erledigen kann. Gleiches gilt für Berufstätige, die neben ihrer Arbeit den Haushalt führen und aufgrund ihrer Verletzungen bestimmte Tätigkeiten nicht mehr ausüben können. Ein Anspruch hängt außerdem nicht davon ab, ob die betroffene Person allein lebt oder mit einem Partner, einer Partnerin oder Kindern zusammenwohnt. Maßgeblich ist vielmehr, welche Haushaltsarbeiten sie tatsächlich übernommen hat und in welchem Umfang sie diese aufgrund ihrer Verletzungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigen kann.

Berufsunfähig?
Ein Haushaltsführungsschaden ist auch nicht mit einer Berufsunfähigkeit gleichzusetzen. Während es bei der Berufsunfähigkeit um die Frage geht, ob jemand seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann, betrifft der Haushaltsführungsschaden die Einschränkung bei der Bewältigung des eigenen Haushalts. Beide Ansprüche sind rechtlich voneinander zu unterscheiden. So kann ein Berufstätiger nach einem Verkehrsunfall weiterhin arbeiten gehen, aufgrund einer Schulterverletzung aber weder Wäsche aufhängen noch gründlich putzen. Können deshalb bisherige Aufgaben im Haushalt nicht mehr oder nur noch eingeschränkt erledigt werden, kann ein ersatzfähiger Haushaltsführungsschaden entstehen, obwohl die berufliche Tätigkeit nicht beeinträchtigt sein kann.

In welchen Situationen kann ein Anspruch entstehen?
Ein Haushaltsführungsschaden kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine Person durch eine Verletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigung ihre Haushaltsarbeit nicht mehr wie gewohnt erledigen kann und ein anderer dafür rechtlich haftet.
Betrachten wir erneut die Situation nach einem Verkehrsunfall. Verkehrsunfälle gehören zu den typischen Fällen, in denen ein Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Eine gebrochene Hand, eine Schulterverletzung oder eine Beinverletzung kann dazu führen, dass alltägliche Arbeiten im Haushalt vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sind. Denn nicht selten muss man nach einem Autounfall mehrere Wochen lang mit Einschränkungen den Alltag bewältigen. Verursachen die Unfallverletzungen Einschränkungen bei der Erledigung des Haushalts und sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine Haftung erfüllt, kann der wirtschaftliche Wert der dadurch ausgefallenen Haushaltsarbeit als Schaden ersetzt verlangt werden.

Kann ein Haushaltsführungsschaden lebenslang bestehen?
Ein Haushaltsführungsschaden kann zeitlich begrenzt sein, etwa bis ein gebrochenes Bein nach einem Unfall verheilt ist. Er kann jedoch auch dauerhaft bestehen, wenn schwere Unfallfolgen die Fähigkeit zur Haushaltsführung langfristig oder lebenslang einschränken. Der jeweilige Anspruch richtet sich nach dem Umfang und der voraussichtlichen Dauer der unfallbedingten Beeinträchtigungen. Verliert eine Person bei einem schweren Unfall beide Beine, kann sie dauerhaft auf Unterstützung bei bestimmten Haushaltstätigkeiten angewiesen sein. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der daraus entstehende Haushaltsführungsschaden deshalb auch für die gesamte verbleibende Lebenszeit geltend gemacht werden. Bei dauerhaften Einschränkungen kommt eine Geldrente für den zukünftigen Schaden in Betracht. Ob und in welcher Höhe diese gezahlt wird und ob sie zeitlich begrenzt werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Muss man tatsächlich eine Haushaltshilfe bezahlen?
Nein. Sie müssen keine professionelle Haushaltshilfe einstellen, um einen Haushaltsführungsschaden geltend machen zu können. Auch wenn Sie keine Rechnungen für eine Haushaltshilfe vorlegen können, kann Ihnen Schadensersatz zustehen.
Übernehmen stattdessen Ihr Partner, Ihre Angehörigen oder Freunde die Hausarbeit, weil Sie diese aufgrund Ihrer Verletzungen nicht mehr selbst erledigen können, bedeutet das nicht, dass Ihnen kein Schaden entstanden ist. Denn auch Ihre eigene Arbeit im Haushalt hat einen wirtschaftlichen Wert. Fällt diese Arbeit unfallbedingt aus, kann dieser Ausfall grundsätzlich ersetzt verlangt werden, selbst wenn andere Menschen unentgeltlich einspringen.
Anders liegt es, wenn eine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Dann können die erforderlichen Kosten für diese Unterstützung eine Rolle spielen. Dabei muss geprüft werden, welche Aufwendungen angemessen und rechtlich ersatzfähig sind. Derselbe Schaden darf nicht doppelt geltend gemacht werden.

Wie wird der Haushaltsführungsschaden berechnet?
Für die Berechnung ist entscheidend, wie viel Haushaltsarbeit die betroffene Person ohne das Schadensereignis erledigt hätte und in welchem Umfang sie diese Arbeit aufgrund ihrer Einschränkungen nicht mehr leisten kann. Berücksichtigt werden können unter anderem die Größe und Ausstattung des Haushalts, die Anzahl der darin lebenden Personen, die Versorgung von Kindern, die bisherige Aufgabenverteilung sowie Art, Umfang und Dauer der Einschränkungen. Es kommt dabei nicht automatisch auf die gesamte Haushaltsarbeit an. Kann jemand weiterhin kochen und kleinere Tätigkeiten übernehmen, aber nicht mehr schwer tragen oder den Boden wischen, muss die Einschränkung entsprechend konkret betrachtet werden. Ein verwendeter Stundensatz und die ausgefallenen Stunden sind dabei keinen festen gesetzlichen Pauschalen unterworfen, sondern müssen im Einzelfall nachvollziehbar ermittelt werden.
Ärztliche Unterlagen können dabei helfen, die gesundheitlichen Einschränkungen zu belegen. Sie ersetzen jedoch nicht die konkrete Darstellung der Haushaltsarbeit und des tatsächlichen Ausfalls. Auch die Berechnung muss nachvollziehbar sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht die Schadenshöhe nach § 287 der Zivilprozessordnung schätzen.

Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es hierzu?
Der Haushaltsführungsschaden ist nicht in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift abschließend geregelt. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der dazu entwickelten Rechtsprechung. § 823 BGB kann einen Schadensersatzanspruch begründen, wenn beispielsweise Körper oder Gesundheit rechtswidrig und schuldhaft verletzt wurden. § 249 BGB regelt Art und Umfang des Schadensersatzes. Bei Körper- oder Gesundheitsverletzungen kann außerdem § 843 BGB für laufende Zahlungen in Form einer Geldrente von Bedeutung sein. Bei Verkehrsunfällen kommen zusätzlich die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes in Betracht. Für die gerichtliche Schätzung der Schadenshöhe ist speziell § 287 ZPO relevant. Ob und gegen wen ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Fall ab. Bei einem Verkehrsunfall kann beispielsweise die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners der richtige Ansprechpartner sein. Bei einem Behandlungsfehler müssen dagegen die Voraussetzungen einer Haftung der behandelnden Person oder Einrichtung geprüft werden.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 823 Schadensersatzpflicht

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 843 Geldrente oder Kapitalabfindung

Zivilprozessordnung (ZPO)
§ 287 Schadensermittlung; Höhe der Forderung

Welche weiteren Ansprüche können hinzukommen?
Ein Haushaltsführungsschaden ist von anderen Schadenspositionen zu unterscheiden. Je nach Situation können zusätzlich Schmerzensgeld, Verdienstausfall, erforderliche Fahrtkosten, Behandlungskosten oder Kosten für Pflege und Betreuung geltend gemacht werden. Schmerzensgeld dient dabei dem Ausgleich immaterieller Schäden, während der Haushaltsführungsschaden den wirtschaftlichen Wert der ausgefallenen Haushaltsarbeit betrifft. Beide Ansprüche können deshalb nebeneinander bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Haushaltsarbeit hat einen wirtschaftlichen Wert
Wer nach einem Unfall oder einer anderen haftungsbegründenden Verletzung seinen Haushalt nicht mehr wie zuvor führen kann, sollte prüfen lassen, ob ein Haushaltsführungsschaden vorliegt. Das gilt für Berufstätige ebenso wie für Menschen, die überwiegend den Haushalt führen, und unabhängig davon, ob eine bezahlte Haushaltshilfe eingestellt wird. Entscheidend ist, welche Aufgaben tatsächlich ausgefallen sind, wie lange die Einschränkungen dauern und ob ein anderer rechtlich für den Schaden einzustehen hat. Eine frühzeitige und nachvollziehbare Dokumentation kann helfen, den Anspruch zu begründen und die Höhe des Schadens realistisch zu ermitteln.

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